Eheverbot für Unter-18-Jährige: Schutz für junge Menschen im Fokus!

Justizministerin Anna Sporrer kündigt ein Eheverbot unter 18 Jahren an, um junge Menschen zu schützen. Maßnahme kommt bald.
Justizministerin Anna Sporrer kündigt ein Eheverbot unter 18 Jahren an, um junge Menschen zu schützen. Maßnahme kommt bald.

Deutschland - Die österreichische Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat im Ö1-Mittagsjournal das bevorstehende Eheverbot für Personen unter 18 Jahren angekündigt. Dieses Gesetz, dessen Umsetzung in der kommenden Woche durch einen Ministerratsvortrag beschlossen werden soll, wurde bereits von der Vorgängerregierung beschlossen, jedoch nie in die Tat umgesetzt, wie oe24 berichtet. Mit dieser Maßnahme soll insbesondere der Schutz junger Menchen, vor allem junger Frauen, vor frühen Ehen sichergestellt werden.

Der Fokus der Initiative liegt darauf, dass junge Frauen sich verstärkt auf ihre Ausbildung und Erwerbstätigkeit konzentrieren können, anstatt sich frühzeitig in eine Ehe zu begeben. Obwohl die Zahl der Eheschließungen unter 18 in Österreich 2023 lediglich zehn Fälle umfasste, betont Sporrer, dass der Schutz junger Menschen dieser Regelung unabhängig von den aktuellen Zahlen notwendig ist. Außerdem verweist die Ministerin auf die Bedeutung internationaler Standards, wie sie in der Kinderrechtskonvention festgelegt sind.

Rechtslage für Minderjährigenehen in Deutschland

Im Kontext des Schutzes von Minderjährigen plant auch die deutsche Bundesregierung umfassende Regelungen. Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzesentwurf zum Schutz Minderjähriger veröffentlicht, der sich mit Ehen beschäftigt, bei denen eine Person zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahre alt war. Solche Ehen sollen in Deutschland unwirksam sein, auch wenn sie im Ausland rechtlich gültig geschlossen wurden. Dies geschieht im Einklang mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das vor kurzem entschied, dass das bestehende Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verfassungswidrig sei, wie sowohl bmj.de als auch bmj.de berichten.

Laut dem neuen Entwurf bleiben Ehen, in denen mindestens eine Person bei der Eheschließung unter 16 Jahre alt war, unwirksam, ohne dass dies durch eine Behörde oder ein Gericht festgestellt werden muss. Zudem wird festgelegt, dass solche Minderjährigen nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet werden können. Für die betroffenen Personen wird die Möglichkeit eingeräumt, eine vor der Volljährigkeit geschlossene Ehe nach Erreichen des 18. Lebensjahres durch eine erneute Eheschließung zu „heilen“. Diese Regelungen sollen die Rechte und den Schutz der jungen Eheleute stärken.

Fazit: Ein Schutz für junge Menschen

Die Initiative beider Länder zielt darauf ab, den Schutz von Minderjährigen zu verbessern und frühzeitige Ehen zu verhindern. Die rechtlichen Veränderungen in Deutschland sind notwendig, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden, während Österreich die eigene gesetzliche Grundlage für den Schutz junger Menschen anpasst. Der Entwurf der deutschen Regierung wird bereits als Formulierungshilfe an die Koalitionsfraktionen übermittelt, damit er zügig im Bundestag behandelt werden kann.

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Vorfall Gesetzgebung
Ort Deutschland
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