Bundesstaatsanwaltschaft im Kreuzfeuer: Kodek kritisiert Dreiersenat!
Bundesstaatsanwaltschaft im Kreuzfeuer: Kodek kritisiert Dreiersenat!
Polen - Die aktuellen Reformpläne der Bundesregierung zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft haben in der österreichischen Justiz für erhebliche Kontroversen gesorgt. Der Präsident des Obersten Gerichtshofes, Georg Kodek, äußerte sich in einem Statement als kritisch gegenüber der angestrebten Neuregelung. Insbesondere bemängelt er die Entscheidung, einen Dreiersenat an die Spitze der Bundesstaatsanwaltschaft zu setzen, der für ein gleichberechtigtes Führungsgremium stehen soll. Die Leitung dieses Gremiums wechselt alle drei Jahre, wobei es eine Funktionsperiode von insgesamt neun Jahren gibt. Experten mit mindestens zehn Jahren Erfahrung im Strafrecht sollen die Behörde besetzen, was die Unabhängigkeit des Dreiersenats in Frage stellt.
Am Mittwoch wird der Ministerrat voraussichtlich eine Entscheidung über die Errichtung der neuen Bundesstaatsanwaltschaft treffen. Diese wird organisatorisch bei der Generalprokuratur angesiedelt sein. Kodek nennt die Entscheidung für das mehrköpfige Leitungsgremium „vorschnell“ und „bedauerlich“. Auch Margit Wachberger, Chefin der Generalprokuratur, unterstützt grundsätzlich die Einführung der Bundesstaatsanwaltschaft, plädiert jedoch dafür, das Dreiergremium von der Leitung der Behörde zu trennen.
Kritik an der Reformstruktur
Wachberger sieht die Möglichkeit, dass drei Personen die Leitung der Behörde übernehmen und in Einzelfällen Entscheidungen treffen können, als problematisch an. Sie weist darauf hin, dass die Justizbehörden aktuell monokratisch organisiert sind und ein einzelner Leiter pro Behörde fungiert. Dies unterscheidet sich grundlegend von der geplanten Struktur, die als potenziell unpraktikabel betrachtet wird. Bedenken äußern auch andere in der Justiz, da sie die neue Struktur als unnötig kompliziert wahrnehmen.
Die Reform wurde bereits in der Vergangenheit von Vorgängerregierungen, wie der damaligen ÖVP und den Grünen, besprochen, jedoch nicht konkret umgesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob der aktuelle Vorschlag im Ministerrat tatsächlich eine Mehrheit findet. Die Diskussionen über den Ministerratsvortrag laufen derzeit im Justizministerium.
Politisch sensible Fälle und Weisungsspitze
Ein weiterer kritischer Punkt ist die derzeitige Weisungsspitze. Die Justizministerin hat momentan das letzte Wort in politischen Angelegenheiten, was in besonders sensiblen Fällen zu Spannungen führt. Kodek und auch Wachberger befürworten eine Abkehr von diesem Modell und schätzen, dass ein einzelner Bundesstaatsanwalt für politisch empfindliche Fälle besser geeignet wäre.
Die Reformdiskussion in Österreich ist nicht isoliert zu betrachten. Ähnliche Entwicklungen sind in anderen europäischen Ländern beobachtbar, wie in Polen, wo die Justizreform der regierenden Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) kritisiert wird. Diese Reform hat die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet und stellt die Steuerung des Rechtswesens in Frage. Künftige Regierungen müssen mit von der PiS ausgewählten Richtern und Staatsanwälten arbeiten, die nach Loyalitätskriterien ernannt wurden. Diese Entwicklungen werfen ein Licht auf die Herausforderung, den Rechtsschutz und die Justiz unabhängig zu halten, während gleichzeitig ein politischer Einfluss besteht.
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