Armin Wolf im Kampf gegen Hass im Netz: Ist der Rechtsstaat machtlos?

Armin Wolf kämpft rechtlich gegen Hass im Netz. Anwalt Längle fordert Daten von X, doch rechtliche Hürden bleiben hoch.
Armin Wolf kämpft rechtlich gegen Hass im Netz. Anwalt Längle fordert Daten von X, doch rechtliche Hürden bleiben hoch. (Symbolbild/DNAT)

Armin Wolf im Kampf gegen Hass im Netz: Ist der Rechtsstaat machtlos?

Vorarlberg, Österreich - Der Umgang mit Hass im Internet lässt sich nach wie vor als rechtliche Herausforderung beschreiben. Armin Wolf, Moderator der ORF-ZiB, thematisiert in einem aktuellen Blogbeitrag die hilflosen Versuche, gegen Beleidigungen und strafbare Inhalte auf der Plattform X vorzugehen. Wolf sieht sich regelmäßig mit frauenfeindlichen, rassistischen und politisch extremen Postings konfrontiert, die von einem anonymen Account verbreitet werden. Trotz nationaler und EU-rechtlicher Regelungen, wie dem aus 2021 stammenden Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz, sind die Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung wackelig. Eine Meldung an X blieb, wie Wolf berichtet, ohne jegliche Wirkung, da der Konzern keinen Verstoß gegen seine eigenen Richtlinien sah.

Im September 2024 reichte der Anwalt Philipp Längle aus Vorarlberg eine Strafanzeige gegen den unbekannten Verfasser ein und suchte die Herausgabe der Nutzerdaten. Doch das Straflandesgericht Wien gab eine Auskunftsanordnung heraus, die von X ignoriert wurde. Wie bereits in der irischen Justiz, die sich aufgrund nicht physisch gespeicherter Daten für unzuständig erklärte, wurden auch die Bemühungen in den USA als erfolglos gewertet. Die amerikanischen Behörden stuften es nicht als vorrangiges Delikt ein. Diese Erfahrungen zeigen auf, dass auch prominente Personen mit juristischer Unterstützung gegen die Anfeindungen chancenlos sind.

Herausforderungen des Digital Services Act

Um derartige Probleme zu bekämpfen, trat am 17. Februar 2024 der Digital Services Act (DSA) in Kraft. [Tagesschau] berichtet, dass dieser gesetzliche Rahmen dazu dient, schneller gegen illegale Inhalte im Internet vorzugehen und insbesondere Hass und Hetze im sozialen Netz zu bekämpfen. Große Plattformen, die als „Gatekeeper“ gelten und über 45 Millionen Nutzer in der EU besitzen, sind verpflichtet, Verdachtsfälle an die Behörden zu melden und illegale Inhalte zeitnah zu entfernen. Anbieter wie X haben nach diesem Gesetz auch die Verantwortung, Minderjährige zu schützen und psychische Auswirkungen ihrer Dienste zu berücksichtigen.

Trotz dieser Fortschritte zeigt sich, dass es noch viele Unklarheiten gibt, die langwierige Gerichtsverfahren nach sich ziehen können. Kritiker, wie der Abgeordnete Patrick Breyer, warnen, dass die Definition von Verstößen problematisch sei und Länder Inhalte, die nur in ihrem Hoheitsgebiet illegal sind, möglicherweise europaweit löschen lassen könnten.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass

Zusätzlich zum DSA bietet das „Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz“ erweiterte rechtliche Möglichkeiten, um gegen Hass im Internet vorzugehen. Zu den gesetzlichen Maßnahmen zählen unter anderem die gerichtliche Löschung von Hasspostings sowie eine erleichterte Ausforschung von Täter:innen, wenn dies beim Landesgericht beantragt wird. Opfer von Hass im Netz profitieren zudem von psychosozialer und juristischer Unterstützung ohne Kostenrisiko, was ihre Situation erheblich verbessert.

Das Ministerium für Justiz ist zudem Mitglied des „No Hate Speech“-Komitees, das bereits seit 2016 aktiv ist und wichtige Sensibilisierungsarbeit leistet. Dennoch ist es evident, dass der Rechtsstaat und die bestehenden Regeln wie der DSA oft als zahnlos wahrgenommen werden. Wolf zieht ein kritisches Fazit: Der Weg, um rechtlich gegen Hasspostings vorzugehen, bleibt mühsam und frustran, was die Strukturen des Plattformkapitalismus zu einer erheblichen Hürde macht.

In Anbetracht all dieser Herausforderungen bleibt der rechtliche Kampf gegen den Hass im Netz ein zentrales gesellschaftliches Thema, das umfassende Maßnahmen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Gesetzgebern, Plattformen und der Zivilgesellschaft erfordert.

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OrtVorarlberg, Österreich
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