Unterhaltsvorschuss steigt: Mehr Geld für bedürftige Kinder!

Am 1. Jänner 2025 steigen die Beträge für den Unterhaltsvorschuss in Österreich, um den Bedarf minderjähriger Kinder zu decken.

Österreich - Ein neues Gesetz sorgt für Unterstützung, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Ab dem 1. Jänner 2025 können Minderjährige, deren Eltern nicht zahlen, auf einen erhöhten Unterhaltsvorschuss zurückgreifen. Dieser wird vom Justizministerium bereitgestellt und anschließend vom Unterhaltsschuldner zurückgefordert. Wie Heute.at berichtete, erhöht sich der Höchstbetrag des Vorschusses auf 832,68 Euro, während die festen Beträge für Kinder zwischen 279 und 518 Euro ebenfalls angehoben werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Kinder rechtzeitig Unterstützung erhalten und das Risiko von Inkassomaßnahmen reduziert wird.

Besondere Anspruchsberechtigungen

Die Voraussetzungen für den Erhalt des Unterhaltsvorschusses sind klar definiert. Zum einen müssen die Kinder in Österreich wohnen und über einen vollstreckbaren Exekutionstitel verfügen. Zusätzlich sind sie berechtigt, wenn sie keinen gemeinsamen Haushalt mit dem zahlungspflichtigen Elternteil haben und ihre Eltern österreichische Staatsbürger, EU-Bürger oder anerkannte Flüchtlinge sind. Dies wurde von justiz.nrw.de präzisiert.

Hat ein Unterhaltspflichtiger nicht genügend Einkommen, um für seine Kinder zu sorgen, entstehen sogenannte Mangelfälle. In solchen Fällen wird die verbliebenen Mittel nach Abzug des Eigenbedarfs gleichmäßig auf alle Unterhaltsberechtigten verteilt. Dies zeigt, wie wichtig es ist, dass solche Regelungen klar und verständlich sind, um im Ernstfall eine gerechte Unterstützung zu gewährleisten.

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Ort Österreich
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