Lesbische Mütter erhalten rechtlichen Status durch IVF-Urteil in Italien

Am Donnerstag entschied das Verfassungsgericht Italiens, dass gleichgeschlechtliche weibliche Paare, die im Ausland eine In-vitro-Fertilisation (IVF) durchgeführt haben, in Italien beide rechtlich als Eltern anerkannt werden können, selbst wenn eine der Partnerinnen nicht die biologische Mutter ist.
Begrüßung durch LGBT-Gruppen
Dieses Urteil wird voraussichtlich von italienischen LGBT-Gruppen gefeiert, die mehrfach in Konflikt mit der konservativen Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni geraten sind. Meloni hat sich offen als Gegnerin dessen erklärt, was sie und ihre Verbündeten als die „LGBT-Lobby“ bezeichnen.
Verfassungsmäßige Prinzipien und Kinderrechte
Das Gericht entschied, dass die Weigerung, die nicht-biologische Mutter anzuerkennen, gegen die verfassungsmäßigen Prinzipien der Gleichheit und der persönlichen Identität verstößt und die Rechte des Kindes auf Betreuung, Erziehung und emotionale Kontinuität von beiden Elternteilen verletzt.
Wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung
Mit dieser Entscheidung wird ein Teil eines Gesetzes von 2004 aufgehoben, das es nicht erlaubte, dass beide Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft als rechtliche Mütter eingetragen werden, selbst wenn beide dem Verfahren zugestimmt hatten.
Marilena Grassadonia, eine LGBT-Rechtsaktivistin der italienischen Linksopposition, kommentierte das Urteil als „historischen Tag“, der „Würde und Gelassenheit für die vielen Regenbogenfamilien, die in unserem Land leben, wiederherstellt.“
Rechtsunsicherheit und unterschiedliche Urteile
Der Fall wurde von einem Gericht in der toskanischen Stadt Lucca angestoßen, das die Rechtmäßigkeit der Verweigerung von „vollständiger Doppel-Elternschaft“ in einem Fall einer lesbischen Partnerschaft in Frage stellte. Die Richter stellten fest, dass die Unklarheit über das Gesetz zu widersprüchlichen Urteilen in verschiedenen Gerichten geführt hat. Dies hat dazu geführt, dass einzelne Bürgermeister, die für das Standesamt in ihren Gemeinden verantwortlich sind, in vergleichbaren Fällen unterschiedliche Entscheidungen getroffen haben.
In einigen Fällen waren beide Mütter auf der Geburtsurkunde des Kindes vermerkt, in anderen wurde die nicht-biologische Mutter ausgeschlossen. „Diese unterschiedlichen Ergebnisse spiegeln eine sich verändernde gesellschaftliche Realität wider, auf die der Gesetzgeber noch nicht reagiert hat“, so die gerichtliche Überweisung.
Schritt in Richtung LGBTQ-Elternrechte
Obwohl das Urteil die derzeitigen Einschränkungen für den Zugang zu IVF in Italien, die weiterhin nur heterosexuellen Paaren vorbehalten bleibt, nicht verändert hat, markiert es doch einen Fortschritt in Richtung Anerkennung der Elternrechte von LGBTQ-Personen.
Politische Perspektiven
In einem weiteren Urteil, das ebenfalls am Donnerstag veröffentlicht wurde, erklärte das Verfassungsgericht, dass die Regelungen, die alleinstehenden Frauen den Zugang zu IVF verwehren, nicht verfassungswidrig seien. Allerdings könnten sie geändert werden, wenn ein politischer Wille dafür im Parlament entsteht.
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