Schock ähmlich! Fußfesseln künftig zwei Jahre: Politische Teilzeitstrafe im Fokus!

Österreich, Land - Die österreichische Regierung plant eine weitreichende Reform im Strafvollzug, die die Bedingungen für verurteilte Straftäter erheblich verändern könnte. Ab dem 1. September 2025 soll die maximale Dauer der Fußfessel von derzeit zwölf Monaten auf 24 Monate verlängert werden. Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenden Sparpakets, das darauf abzielt, sowohl den Bundeshaushalt zu entlasten als auch die Gefängnisbelegung zu reduzieren. Laut Krone ist der Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ein prominenter Profiteur dieser Neuerung, was in der Öffentlichkeit auf Unverständnis stößt.
Die Diskussion um die Fußfessel zeigt, dass es in der Bevölkerung gemischte Meinungen gibt. Während Kritiker den Zusammenhang zwischen der Gesetzesänderung und Grassers Situation thematisieren, argumentieren Befürworter, darunter die Rechtsanwältin Bettina Caspar-Bures, dass die Fußfessel positive Effekte auf die Resozialisierung hat. Studien belegen, dass die Verwendung einer Fußfessel die Wiederverurteilungsquote signifikant senkt im Vergleich zur normalen Haft.
Entlastung der Justizanstalten
Eine der zentralen Zielsetzungen des budgetbegleitenden Gesetzes ist die Entlastung der Justizanstalten. Norbert Dürnberger, der Vorsitzende der Justizwachegewerkschaft, unterstützt die Maßnahme als einen Schritt in die richtige Richtung. Die RichterInnenvereinigung, die anfangs skeptisch war, hat sich mittlerweile der Meinung angeschlossen und hebt die Kostenersparnis pro Häftling hervor. Der Einsatz von Fußfesseln wird daher nicht nur als nützlich, sondern auch als ökonomisch sinnvoll angesehen.
Neu ist auch, dass Personen, die eine Reststrafe von bis zu 24 Monaten haben, künftig die Möglichkeit erhalten, eine Fußfessel zu tragen. Damit soll ein besserer Zugang zu Bewegungsmöglichkeiten und eine verbesserte Resozialisierung gewährleistet werden. Verurteilte werden bereits bei Antritt ihrer Strafe über die Möglichkeit der Fußfessel informiert und können entsprechende Anträge stellen.
Weitere Reformen und Sicherheitsmaßnahmen
Das geplante Gesetz sieht auch verschiedene andere Änderungen vor. So wird in Justizanstalten ein generelles Handyverbot eingeführt, wobei Ausnahmen für dienstliche Geräte bestehen. Zudem wird der Einsatz von Störsendern rechtlich verankert, um die Sicherheit zu erhöhen. Die Justizwache soll zudem mit neuen Geräten wie Bodycams, Tasern und Pfefferspray ausgestattet werden. Diese Maßnahmen sind notwendig, um den Herausforderungen der Überbelegung und den Personalengpässen in den Gefängnissen zu begegnen.
In ganz Österreich fehlen derzeit Hunderte Justizwachebeamte, insbesondere in Niederösterreich, wo rund 100 Stellen unbesetzt sind. Um dem internationalen Haftproblem zu begegnen, soll zudem ab 2026 jährlich eine Einsparung von zehn Millionen Euro realisiert werden, indem ausländische Insassen in ihren Heimatländern inhaftiert werden. Hierfür wird die Notwendigkeit internationaler Abkommen betont, um Haftverlegungen zu ermöglichen.
Die neuen Regelungen im österreichischen Strafvollzug bieten somit nicht nur eine Entlastung für die Justiz, sondern sollen auch langfristig die Resozialisierung von Straftätern unterstützen, was sowohl den Opfern als auch der Gesellschaft zugutekommen könnte. Weitere Informationen und Details zur Reform enthalten Kosmo.
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Vorfall | Gesetzgebung |
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