EU-Entwaldungsrichtlinie: Politik oder Schutz? Heiße Debatte entbrannt!

Wien, Österreich - Das EU-Entwaldungsgesetz, das 2023 in Kraft trat, hat das Ziel, die Vernichtung tropischer Wälder zu stoppen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Kritiker, darunter auch der ökologische Rat Rudolf Rosenstatter, werfen der Ländereinstufung nach Entwaldungsrisiko vor, dass sie politisch motiviert sei und auf keiner soliden Faktenbasis beruhe. Dies wurde während einer Vorstandssitzung des Waldverbands Österreich bekannt gegeben, wo die Bedenken hinsichtlich der Einstufung geäußert wurden. Das Gesetz regelt das Inverkehrbringen von Produkten wie Holz, Rinder und Soja, die seit dem 30. Dezember 2020 ohne Waldvernichtung produziert wurden.
Die höchste Risikostufe erhielten ausschließlich Russland, Weißrussland, Nordkorea und Myanmar, während große Waldnationen wie Brasilien, Indonesien und Malaysia nicht in vergleichbare Risikokategorisierungen eingestuft wurden. Dies führt zu Kontroversen innerhalb der EU, da die Möglichkeiten zur Überarbeitung der Einstufungen diskutiert werden. Präsident Andras Steinegger ist bereit, das Gesetz zu ändern und befürwortet die Einführung einer „Nullrisiko-Kategorie“ für Länder, die keine Entwaldung aufweisen. Deutschland hat der aktuellen Einstufung nur unter der Bedingung zugestimmt, dass diese neue Kategorie geschaffen wird.
Vereinfachungen und Umsetzungsfristen
Um die Umsetzung des Gesetzes zu erleichtern, hat die EU-Kommission Maßnahmen angekündigt, die den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren sollen. Dies beinhaltet die Veröffentlichung neuer Leitfäden, die sowohl Unternehmen als auch Behörden einfachere Nachweismöglichkeiten für entwaldungsfreie Produkte bieten. EU-Kommissarin Jessika Roswall betont, dass die Vereinfachungen auf das Feedback internationaler Partner zurückzuführen sind und eine harmonisierte Umsetzung in der gesamten EU angestrebt wird.
Ein delegierter Rechtsakt soll bis spätestens zum 30. Juni 2025 erstellt werden, um den Anwendungsbereich der Verordnung zu klären. Dies könnte eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands um bis zu 30 Prozent für Unternehmen bringen. Die Maßnahmen umfassen die Wiederverwendung bestehender Sorgfaltserklärungen und eine klare Definition des Begriffs „Feststellung“, um die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zu unterstützen.
Angesichts der internationalen Kritik an den festgelegten Fristen hat das Parlament eine politische Einigung zur Verschiebung neuer Vorschriften erreicht. Ab dem 30. Dezember 2025 müssen große Unternehmen die Vorschriften einhalten, während kleine Unternehmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit haben. Diese Verschiebung ist als Reaktion auf die Bedenken von Mitgliedstaaten und Drittländern zu verstehen und soll eine reibungslosere Umsetzung der Regeln ermöglichen.
Finanzielle Auswirkungen und globale Verantwortung
Die finanziellen Belastungen, die sich aus der Umsetzung des Gesetzes ergeben, könnten die angeschlagene Wirtschaft der EU erheblich belasten. Eine finnische Studie schätzt, dass die direkten Umsetzungskosten für die Wirtschaft bei etwa 300 Millionen Euro liegen könnten. In der gesamten EU könnten die Kosten noch höher ausfallen, was zu milliardenschweren Belastungen führen könnte. Es wird zudem geschätzt, dass der EU-Konsum etwa 10 Prozent zur weltweiten Entwaldung beiträgt, wobei zwei Drittel dieser Abholzung auf Palmöl- und Sojaproduktion entfallen.
Die EU-Entwaldungsverordnung zielt darauf ab, den Klimawandel und den Verlust biologischer Vielfalt zu bekämpfen, indem sie sicherstellt, dass Güter auf dem europäischen Markt nicht zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Mit einem Dialog zwischen der EU und globalen Partnern wird die Aufforderung zur Förderung entwaldungsfreier Wertschöpfungsketten unterstrichen. Der EU-Kommission stehen dafür 86 Millionen Euro finanzielle Unterstützung zur Verfügung, um die notwendigen Veränderungen in der Wertschöpfung zu fördern.
Details | |
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Wien, Österreich |
Schaden in € | 300.000.000 |
Quellen |