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Heute ist der 18.05.2025

Datum: 18.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250516_OTS0016/eudr-laendereinstufung-ein-schlag-ins-gesicht):
- Das EU-Entwaldungsgesetz trat 2023 in Kraft, um die Tropenwaldvernichtung zu stoppen.
- Kritiker argumentieren, dass die Ländereinstufung nach Entwaldungsrisiko politisch motiviert sei und nicht auf Fakten basiere.
- Die Nachricht zur Ländereinstufung wurde während einer Vorstandssitzung des Waldverbands Österreich bekannt gegeben.
- Das Gesetz regelt das Inverkehrbringen von Erzeugnissen wie Holz, Rinder und Soja, die ohne Waldvernichtung seit dem 30. Dezember 2020 produziert wurden.
- Nur Russland, Weißrussland, Nordkorea und Myanmar erhalten die höchste Risikostufe; Länder wie Brasilien, Indonesien und Malaysia werden nicht entsprechend eingestuft.
- Ök.-Rat Rudolf Rosenstatter kritisiert die Einstufung und vergleicht die Situation mit der Abholzung in Brasilien.
- Präsident Andras Steinegger erkennt die Möglichkeit, das Gesetz zu ändern, und unterstützt die Einführung einer „Nullrisiko-Kategorie“ für Länder ohne Entwaldung.
- Deutschland hat der Einstufung nur unter der Bedingung zugestimmt, dass diese Kategorie eingeführt wird.
- Eine Studie aus Finnland schätzt die direkten Umsetzungskosten des Gesetzes für deren Wirtschaft auf etwa 300 Millionen Euro.
- Die gesamte EU könnte vor milliardenschweren Belastungen stehen, die die angeschlagene Wirtschaft in Europa belasten würden.

Source 2 (https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-entwaldungsverordnung-kommission-erleichtert-die-umsetzung-2025-04-16_de):
- Die EU-Kommission erleichtert die Umsetzung der EU-Entwaldungsrichtlinie (EUDR).
- Die Richtlinie wird vereinfacht und der Verwaltungsaufwand verringert.
- Die Verordnung tritt Ende 2023 für Mitgliedstaaten, Marktteilnehmer und Händler in Kraft.
- Neue Leitfäden wurden veröffentlicht, um Klarheit und Vereinfachungen zu bieten.
- Die Maßnahmen reagieren auf Rückmeldungen internationaler Partner.
- EU-Kommissarin Jessika Roswall betont die Zusammenarbeit und Transparenz.
- Aktualisierte Leitlinien bieten Unternehmen und Behörden vereinfachte Nachweismöglichkeiten für entwaldungsfreie Produkte.
- Harmonisierte Umsetzung des Gesetzes in der gesamten EU wird angestrebt.
- Ein delegierter Rechtsakt wird erstellt, um den Anwendungsbereich der EUDR zu präzisieren.
- Das Länder-Benchmarking-System wird bis spätestens 30. Juni 2025 fertiggestellt.
- Geschätzte Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen um 30 Prozent.
- Vereinfachungsmaßnahmen umfassen:
- Wiederverwendung bestehender Sorgfaltserklärungen für bereits im EU-Markt befindliche Waren.
- Bevollmächtigte können Sorgfaltserklärungen im Namen von Unternehmensgruppen vorlegen.
- Jährliche Sorgfaltspflichterklärungen anstelle von Erklärungen für jede Lieferung.
- Klärung des Begriffs „Feststellung“ zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht.
- Ziel ist eine einfache und effiziente Dateneingabe für Unternehmen.
- Dialog mit Drittländern, Unternehmen und globalen Partnern wird verstärkt.
- Über 300 spezielle Sitzungen zur EUDR wurden 2024 abgehalten.
- Über 50 Webinare mit 15.500 Plätzen für Online-Schulungen wurden angeboten.
- Finanzielle Unterstützung für globale Partner in Höhe von 86 Millionen Euro zur Förderung entwaldungsfreier Wertschöpfungsketten.
- Ziel der EUDR ist es, sicherzustellen, dass Güter auf dem EU-Markt nicht zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen.

Source 3 (https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20241212IPR25961/entwaldungsgesetz-unternehmen-bekommen-ein-zusatzliches-jahr-zur-umsetzung):
- Das Parlament hat eine vorläufige politische Einigung mit dem Rat zur Verschiebung neuer Vorschriften mit 546 Stimmen zu 97 bei 7 Enthaltungen angenommen.
- Große Marktteilnehmer und Händler müssen ab dem 30. Dezember 2025 die Verpflichtungen der Verordnung einhalten.
- Kleinst- und Kleinunternehmen müssen ab dem 30. Juni 2026 die Vorschriften umsetzen.
- Die Verschiebung um ein Jahr soll eine reibungslosere Umsetzung der Regeln für Unternehmen weltweit ermöglichen.
- Bedenken von Mitgliedstaaten, Drittländern, Händlern und Marktteilnehmern bezüglich der Einhaltung der Vorschriften bis zum 31. Dezember 2024 führten zur Verschiebung.
- Die Kommission hat sich verpflichtet, das Informationssystem für Betreiber und Marktteilnehmer sowie den Vorschlag zur Risikoeinstufung bis spätestens 30. Juni 2025 bereitzustellen.
- Eine allgemeine Überprüfung der Verordnung ist bis spätestens 30. Juni 2028 vorgesehen.
- In der Überprüfungsphase wird eine Folgenabschätzung sowie weitere Vereinfachungen für Länder oder Regionen mit geringem Risiko geprüft.
- Der Text muss noch vom Rat gebilligt und bis Ende 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
- Die FAO schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 etwa 420 Millionen Hektar Wald durch Abholzung verloren gingen.
- Der EU-Konsum trägt etwa 10 % zur globalen Entwaldung bei, mehr als zwei Drittel davon stammen aus Palmöl- und Sojaproduktion.
- Die EU-Entwaldungsverordnung zielt darauf ab, den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen, indem sie Entwaldung im Zusammenhang mit dem EU-Verbrauch bestimmter Produkte verhindert.

Ursprung:

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Link: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250516_OTS0016/eudr-laendereinstufung-ein-schlag-ins-gesicht

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https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250516_OTS0016/eudr-laendereinstufung-ein-schlag-ins-gesicht

Erstellt am: 2025-05-16 08:40:13

Autor:

OTS