Erwachsenenvertretung unter Druck: Pressekonferenz auf den 13. Juni!

Pressekonferenz am 13. Juni 2025 in Wien zu Änderungen im Erwachsenenschutzrecht, mit führenden Vertretern der Behindertenbewegung.
Pressekonferenz am 13. Juni 2025 in Wien zu Änderungen im Erwachsenenschutzrecht, mit führenden Vertretern der Behindertenbewegung.

Bankgasse 8, 1010 Wien, Österreich - Am 6. Juni 2025 gab der Österreichische Behindertenrat bekannt, dass am 13. Juni 2025 eine Pressekonferenz stattfinden wird. Diese Konferenz wird um 10:00 Uhr im Presseclub Concordia in Wien abgehalten. Teilnehmer sind Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats, Julia Moser, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses, und Bernhard Achitz, der Volksanwalt. Im Fokus dieser Veranstaltung stehen die geplanten Änderungen im Erwachsenenschutzrecht, die im Budgetbegleitgesetz 2025 vorgesehen sind. Medienvertreter können auch online via Zoom teilnehmen.

Die Novelle des Erwachsenenschutzgesetzes wird für viele Menschen mit Behinderungen von Bedeutung sein. Laut den aktuellen Informationen tritt das zweite Erwachsenenschutzgesetz am 1. Juli 2028 in Kraft. Es soll die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit gerichtlichem Vertreter stärken. Allerdings sieht die geplante Novellierung vor, dass einige dieser Rechte teilweise zurückgebaut werden. Außerdem wird die Überprüfungsfrist für die gerichtliche Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre verlängert, während die Verpflichtung zur Überprüfung durch einen Erwachsenenschutzverein gestrichen wird.

Relevanz der UN-Konvention

Die anstehenden Änderungen im Erwachsenenschutzrecht stehen im Kontext der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Diese Konvention, die aus einer Präambel und 50 Artikeln besteht, definiert die grundlegenden Pflichten der Staaten zur Gewährleistung von Menschenrechten für Personen mit Behinderungen. Artikel 1 beschreibt Menschen mit Behinderungen als Personen mit langfristigen Beeinträchtigungen, die an der Teilhabe an der Gesellschaft gehindert werden können. Die Konvention strebt das Ziel an, Empowerment durch Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleichberechtigte Teilhabe zu erreichen.

Insbesondere betont Artikel 3 die Achtung der Menschenwürde und individuellen Autonomie, während Artikel 19 das Recht auf unabhängige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe fordert. Die Grundsätze der Konvention verpflichten die Staaten dazu, eine barrierefreie Infrastruktur zu schaffen und Partizipationshindernisse zu überwinden. In Europa, und insbesondere in Deutschland, wo die Konvention bereits am 26. März 2009 ratifiziert wurde, gibt es bereits Maßnahmen zur Umsetzung. Österreich und die Schweiz stehen jedoch vor Herausforderungen und müssen weiterhin an der Umsetzung der Vorgaben arbeiten.

Gesellschaftlicher Kontext und Herausforderungen

Trotz der Fortschritte, die durch das Erwachsenenschutzgesetz und die UN-Konvention erzielt wurden, gibt es sowohl in Österreich als auch in Deutschland noch erhebliche Herausforderungen. Insbesondere müssen die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent gefördert und gesichert werden, um Diskriminierung abzubauen und die Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten. Die bevorstehende Pressekonferenz bietet eine wichtige Plattform, um diese Themen zu diskutieren und die Öffentlichkeit über die anstehenden Änderungen zu informieren.

Die UN-Konvention verlangt von allen Vertragsstaaten regelmäßige Berichte über die Umsetzung der Vereinbarungen. Die Öffentlichkeit wird daher auf das nächste Treffen am 13. Juni 2025 gespannt sein, um zu erfahren, wie die Verantwortlichen die zukünftigen Herausforderungen angehen wollen.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Bankgasse 8, 1010 Wien, Österreich
Quellen