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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250606_OTS0109/aviso-pressekonferenz-von-behindertenrat-monitoringausschuss-und-volksanwaltschaft-am-13-juni-2025):
- Pressekonferenz am 13. Juni 2025
- Teilnehmer: Martin Ladstätter (Vizepräsident Österreichischer Behindertenrat), Julia Moser (Vorsitzende Unabhängiger Monitoringausschuss), Bernhard Achitz (Volksanwalt)
- Thema: Änderungen im Erwachsenenschutzrecht, die im Budgetbegleitgesetz 2025 vorgesehen sind
- 2. Erwachsenenschutz-Gesetz trat am 1. Juli 2028 in Kraft und stärkte Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit gerichtlichem Vertreter
- Geplante Novelle soll Selbstbestimmungsrechte teilweise zurückbauen
- Ab 1. Juli 2025: Überprüfungsfrist der gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre verlängert
- Verpflichtung zur Überprüfung durch einen Erwachsenenschutzverein wird gestrichen
- Ort der Pressekonferenz: Presseclub Concordia, Bankgasse 8, 1010 Wien
- Zeit: 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
- Medienvertreter können auch via Zoom teilnehmen (Meeting-ID: 814 1565 7002)

Source 2 (https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_die_Rechte_von_Menschen_mit_Behinderungen):
- Die Konvention besteht aus einer Präambel und 50 Artikeln, wobei Artikel 1–30 den Schwerpunkt bilden.
- Allgemeiner Teil (Artikel 1–9): Ziel, Definitionen und Grundsätze der Konvention.
- Besonderer Teil (Artikel 10–30): Auflistung der einzelnen Menschenrechte.
- Die Konvention betont die Pflichten der Staaten zur Gewährleistung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen.
- Ziel aller Menschenrechtskonventionen: Empowerment durch Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleichberechtigte Teilhabe.
- Menschenwürde ist zentraler Bestandteil der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
- Artikel 3 enthält die Grundsätze der Konvention:
- Achtung der Menschenwürde und individuellen Autonomie.
- Nichtdiskriminierung.
- Volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft.
- Achtung der Unterschiedlichkeit und Chancengleichheit.
- Zugänglichkeit und Gleichberechtigung von Mann und Frau.
- Achtung der sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen.
- Präambel betont die Weiterentwicklung des Verständnisses von Behinderung.
- Artikel 1 definiert Menschen mit Behinderungen als Personen mit langfristigen Beeinträchtigungen, die an der Teilhabe an der Gesellschaft gehindert werden können.
- Artikel 5 behandelt Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung.
- Artikel 19 fordert unabhängige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe.
- Artikel 24 befasst sich mit Bildung und dem Zugang zu einem integrativen Bildungssystem.
- Artikel 25 erkennt das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an.
- Artikel 27 bekräftigt das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen.
- Artikel 29 verpflichtet Staaten zur Gewährleistung der politischen Teilhabe.
- Die Konvention fordert die Überwindung physischer und mentaler Barrieren.
- Vertragsstaaten müssen regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Konvention vorlegen.
- Der UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht die Einhaltung der Konvention.
- In Deutschland wurde die UN-Konvention am 26. März 2009 ratifiziert.
- Der deutsche Gesetzgeber hat Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention ergriffen, darunter die Schaffung von Anlaufstellen und Aktionsplänen.
- In Österreich und der Schweiz gibt es ähnliche Verpflichtungen zur Umsetzung der Konvention.
- Die Konvention wird als völkerrechtlicher Vertrag im Rang eines Bundesgesetzes eingeordnet.

Source 3 (https://de.m.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_die_Rechte_von_Menschen_mit_Behinderungen):
- Die Konvention besteht aus einer Präambel und 50 Artikeln, wobei Artikel 1–30 den Schwerpunkt bilden.
- Allgemeiner Teil (Artikel 1–9): Ziel, Definitionen und Grundsätze der Konvention.
- Besonderer Teil (Artikel 10–30): Auflistung der einzelnen Menschenrechte.
- Die Konvention betont die Pflichten der Staaten zur Gewährleistung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen.
- Ziel aller Menschenrechtskonventionen: Empowerment durch Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleichberechtigte Teilhabe.
- Menschenwürde ist zentraler Bestandteil der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
- Artikel 3 enthält die Grundsätze der Konvention:
- Achtung der Menschenwürde und individuellen Autonomie.
- Nichtdiskriminierung.
- Vollständige Teilhabe an der Gesellschaft.
- Akzeptanz der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen.
- Chancengleichheit und Zugänglichkeit.
- Gleichberechtigung von Mann und Frau.
- Achtung der sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen.
- Präambel betont die Weiterentwicklung des Verständnisses von Behinderung.
- Artikel 1 definiert Menschen mit Behinderungen als Personen mit langfristigen Beeinträchtigungen, die an der Teilhabe an der Gesellschaft gehindert werden können.
- Artikel 5 behandelt Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung.
- Artikel 19 fordert unabhängige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe.
- Artikel 24 befasst sich mit Bildung und dem Zugang zu einem integrativen Bildungssystem.
- Artikel 25 sichert das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit.
- Artikel 27 bekräftigt das Recht auf Arbeit und die Notwendigkeit eines inklusiven Arbeitsmarktes.
- Artikel 29 verpflichtet Staaten zur Gewährleistung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
- Die Konvention fordert die Schaffung einer barrierefreien Infrastruktur und die Überwindung von Partizipationshindernissen.
- Vertragsstaaten müssen regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Konvention vorlegen.
- Der UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht die Einhaltung der Konvention.
- In Deutschland wurde die UN-Konvention am 26. März 2009 ratifiziert.
- Der deutsche Gesetzgeber hat Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention ergriffen, darunter die Schaffung von Anlaufstellen und Aktionsplänen.
- In Österreich und der Schweiz gibt es ähnliche Verpflichtungen zur Umsetzung der Konvention, jedoch bestehen Herausforderungen und Versäumnisse.

Ursprung:

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Link: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250606_OTS0109/aviso-pressekonferenz-von-behindertenrat-monitoringausschuss-und-volksanwaltschaft-am-13-juni-2025

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https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250606_OTS0109/aviso-pressekonferenz-von-behindertenrat-monitoringausschuss-und-volksanwaltschaft-am-13-juni-2025

Erstellt am: 2025-06-06 14:27:38

Autor:

OTS