Neuer Mutterschutz in Deutschland: Frauen nach Fehlgeburt besser geschützt!

Frauen in Deutschland erhalten ab Juni 2025 Mutterschutz nach Fehlgeburten; Österreich bleibt unverändert. Informieren Sie sich hier.
Frauen in Deutschland erhalten ab Juni 2025 Mutterschutz nach Fehlgeburten; Österreich bleibt unverändert. Informieren Sie sich hier.

Vienna, Österreich - Ab Juni 2025 tritt in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, das Frauen nach einer Fehlgeburt Anspruch auf Mutterschutz gewährt. Diese Regelung stellt einen wesentlichen Fortschritt in der Unterstützung von Frauen dar, die unter den physischen und emotionalen Belastungen einer Fehlgeburt leiden müssen. Der neue Mutterschutz, der nach dem 14. Februar 2025 vom Bundesrat verabschiedet wurde, wird von Frauenrechtsorganisationen als wichtige Errungenschaft gewürdigt, da er den betroffenen Frauen Zeit zur Erholung bieten soll. In Deutschland gilt der Mutterschutz für Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche, wobei die Dauer des Schutzes je nach Zeitpunkt der Fehlgeburt variiert.

Die Details des gestaffelten Mutterschutzes sind klar definiert: Er beträgt zwei Wochen ab der 13. Woche, sechs Wochen ab der 17. Woche und acht Wochen ab der 20. Woche der Schwangerschaft. Bei Totgeburten, die ab der 24. Schwangerschaftswoche eintreten, besteht ein Anspruch auf eine einheitliche Schutzfrist von 14 Wochen. Während der Mutterschutzfristen erhalten die Frauen vollen Lohnausgleich und Sozialversicherungsschutz. Diese Regelung gilt für abhängig beschäftigte Frauen, Beamtinnen, Soldatinnen sowie für gesetzlich versicherte Selbstständige, während privat versicherte Selbstständige von dieser Regelung ausgenommen sind. Die Initiative zur Gesetzesänderung geht auf die PR-Beraterin Natascha Sagorski zurück, die ihre eigenen Erfahrungen offenbart hat. Vienna.at berichtet umfassend über diese Thematik.

Rechtslage in Österreich

Im Gegensatz zu den Regelungen in Deutschland bleibt die Rechtslage in Österreich unverändert. Nach einer Fehlgeburt besteht in Österreich kein gesetzlicher Anspruch auf Mutterschutz. Frauen sind häufig gezwungen, am darauf folgenden Tag wieder zur Arbeit zu gehen. Lediglich im Fall einer Totgeburt, wenn das Geburtsgewicht mindestens 500 Gramm beträgt, tritt der Mutterschutz in Kraft. In anderen Fällen können Frauen lediglich eine Krankschreibung beantragen. Dies hat zur Folge, dass viele Frauen ohne die nötige Zeit zur Trauer und Genesung in ihren Alltag zurückkehren müssen. DerStandard gibt einen eindrucksvollen Überblick über die Herausforderungen, denen sich betroffene Frauen in Österreich gegenübersehen.

Zudem gilt in Österreich ein arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz von vier Wochen nach einer Fehlgeburt. Seit September 2024 haben Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, den Anspruch auf Hebammenhilfe ab der 19. Schwangerschaftswoche. Diese Regelung soll den betroffenen Frauen zumindest einige Unterstützungsmaßnahmen bieten, während es in Deutschland ein umfassenderes Mutterschutzgesetz gibt.

Vergleich mit anderen Ländern

Die unterschiedlichen Regelungen in Deutschland und Österreich bieten einen interessanten Vergleich, insbesondere im Hinblick auf die Maßnahmen, die in anderen Ländern bereits existieren. Beispielsweise haben Länder wie Neuseeland gesetzliche Bestimmungen, die eine bezahlte Auszeit für beide Elternteile nach einer Fehlgeburt vorsehen. Dies zeigt auf, wie unterschiedlich das Verständnis von Mutterschutz in verschiedenen Kulturkreisen ist und wie wichtig es ist, dass auch in Österreich dringend neue Regelungen getroffen werden, um die betroffenen Frauen besser zu unterstützen.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Vienna, Österreich
Quellen