Vienna AT

Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/mutterschutz-nach-fehlgeburt-deutschland-geht-voran/9452981):
- Ab Juni 2025 haben Frauen in Deutschland nach einer Fehlgeburt Anspruch auf Mutterschutz.
- In Österreich bleibt die Rechtslage unverändert; es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Mutterschutz nach einer Fehlgeburt.
- In Deutschland gilt der Mutterschutz für Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche.
- Die Dauer des Mutterschutzes hängt vom Zeitpunkt der Fehlgeburt ab:
- 2 Wochen ab der 13. Woche
- 6 Wochen ab der 17. Woche
- 8 Wochen ab der 20. Woche
- Während des Mutterschutzes sind voller Lohnausgleich und Sozialversicherungsschutz gewährleistet.
- Die Regelung gilt für Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen, Soldatinnen und gesetzlich versicherte Selbstständige; privat versicherte Selbstständige sind ausgenommen.
- Die Initiative zur Gesetzesänderung stammt von der PR-Beraterin Natascha Sagorski, die ihre Erfahrungen öffentlich machte.
- In Österreich beginnt der gesetzliche Mutterschutz regulär acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und dauert nach der Geburt weitere acht bis zwölf Wochen.
- Nach einer Fehlgeburt in Österreich können Frauen lediglich eine Krankschreibung beantragen, außer bei einer Totgeburt (Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm), wo der Mutterschutz in Kraft tritt.
- Für andere Fälle gilt ein arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz von vier Wochen nach der Fehlgeburt.
- Seit September 2024 besteht in Österreich Anspruch auf Hebammenhilfe ab der 19. Schwangerschaftswoche bei Verlust.
- Weder in Deutschland noch in Österreich gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung für Partner nach einer Fehlgeburt.
- In anderen Ländern, wie Neuseeland, gibt es bereits Regelungen für eine bezahlte Auszeit für beide Elternteile nach einer Fehlgeburt.

Source 2 (https://www.derstandard.de/story/3000000272293/mutterschutz-nach-fehlgeburt-in-deutschland--und-in-oesterreich):
- Fehlgeburt führt zu emotionalen und physischen Belastungen für Frauen und Paare.
- In Österreich müssen betroffene Frauen am nächsten Tag nach einer Fehlgeburt arbeiten.
- In Deutschland gilt seit Juni 2025 ein neuer Mutterschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden.
- Der Mutterschutz in Deutschland wird von Frauenrechtsorganisationen als wichtige Errungenschaft angesehen.
- Der Artikel bietet Informationen über das neue System in Deutschland und die rechtliche Lage in Österreich für schwangere Frauen und Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden.

Source 3 (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundestag-beschliesst-erweiterte-mutterschutzfristen-nach-einer-fehlgeburt--255072):
- Am 14. Februar 2025 hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes verabschiedet.
- Ab dem 1. Juni 2025 können abhängig beschäftigte Frauen eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch nehmen.
- Der gestaffelte Mutterschutz soll Frauen nach Fehlgeburten Zeit zur Erholung geben.
- Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) trat am 1. Januar 2018 in Kraft und führte einen besonderen Kündigungsschutz nach Fehlgeburten nach der 12. Schwangerschaftswoche ein.
- Die Regelung ermöglicht es Frauen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen möchten.
- Bei Totgeburten (ab der 24. Schwangerschaftswoche) beträgt die Schutzfrist einheitlich 14 Wochen.
- Änderungen werden auch für Selbständige, die eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen, sowie für Bundesbeamtinnen und Soldatinnen eingeführt.
- Zukünftige Schritte sollen auch Selbständige in der privaten Krankenversicherung einbeziehen.

Ursprung:

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Link: https://www.vienna.at/mutterschutz-nach-fehlgeburt-deutschland-geht-voran/9452981

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https://www.vienna.at/mutterschutz-nach-fehlgeburt-deutschland-geht-voran/9452981

Erstellt am: 2025-06-04 11:46:10

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