Mietwagen-Unfall im Ausland: Diese Regeln müssen Sie kennen!

Mietwagen-Unfall im Ausland: Diese Regeln müssen Sie kennen!

Österreich - Ein Verkehrsunfall im Ausland kann für Reisende mit einem Mietwagen schnell zu einer stressigen Angelegenheit werden. Besonders wichtig ist es, im Falle eines unverschuldeten Unfalls zu wissen, welche Schritte zu unternehmen sind. Laut ÖAMTC übernimmt in solchen Fällen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für Schäden am Mietfahrzeug. Die Abwicklung erfolgt dabei durch die Autovermietung.

Wichtig ist, dass Betroffene den beschädigten Mietwagen nicht selbst abschleppen oder reparieren lassen. Sollte es zu Verletzungen von Fahrern oder Mitfahrern kommen, besteht ebenfalls ein Anspruch gegenüber der Versicherung des Unfallgegners. Bei einem selbstverschuldeten Unfall hingegen deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung der Mietwagenfirma zwar Sachschäden an anderen Fahrzeugen und Personen, jedoch keine Reparaturkosten am eigenen Mietwagen.

Versicherungen und deren Bedeutung

Für die Übernahme der Reparaturkosten am Mietwagen ist eine Vollkasko-Versicherung notwendig. Vermieter bieten in der Regel die Wahl zwischen Teilkasko und Vollkasko an. Während die Teilkasko Schäden durch Dritte oder durch äußere Einflüsse abdeckt, umfasst die Vollkasko zudem selbstverschuldete Unfälle. Laut DEURAG kann es sinnvoll sein, eine Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen, um im Schadensfall nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.

Zusätzlich sollten Mieter sich vor Fahrtantritt über den Versicherungsschutz informieren und die „Grüne Karte“ zur Nachweisführung der Kfz-Versicherung im Ausland mitführen. Diese Versicherungskarte gilt in 46 Ländern und ist bei einem Unfall vorzulegen, um die rechtlichen Ansprüche durchsetzen zu können.

Was tun nach einem Unfall?

Bei einem Unfall im Ausland empfiehlt es sich, einen ordentlichen Schadensbericht zu erstellen und diesen von beiden Parteien unterzeichnen zu lassen. Der Bericht sollte zusammen mit dem Mietvertrag und dem Nachweis über die Kaution eingereicht werden, wie HUK anmerkt. Sollte das Fahrzeug nicht mehr verkehrstüchtig sein, stellen viele Autovermieter ein Ersatzfahrzeug für die verbleibende Mietdauer zur Verfügung.

Für Mitglieder des ÖAMTC steht zudem eine kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung, um mögliche Unklarheiten oder Probleme zu klären. Die juristische Nothilfe ist rund um die Uhr erreichbar, speziell nach Verkehrsunfällen oder Problemen mit der Polizei im Ausland. Die Kontaktstelle ist unter der Telefonnummer (+43 (0)1 25 120 00) erreichbar.

Insgesamt empfiehlt es sich, im Voraus gut informiert zu sein und alle notwendigen Versicherungen rechtzeitig abzuschließen, um im Falle eines Unfalls bestmöglich abgesichert zu sein.

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