Acht Festnahmen nach Anti-Israel-Demo vor der Botschaft in Wien!

Acht Personen wurden nach einer unangemeldeten Anti-Israel-Demo vor der Botschaft in Wien festgenommen. Details zur Versammlung und Polizeiaktionen.
Acht Personen wurden nach einer unangemeldeten Anti-Israel-Demo vor der Botschaft in Wien festgenommen. Details zur Versammlung und Polizeiaktionen. (Symbolbild/DNAT)

Wien-Währing, Österreich - Am Dienstagnachmittag kam es vor der israelischen Botschaft in Wien-Währing zu einer unangemeldeten Kundgebung, die mehrere rechtliche Konsequenzen nach sich zog. Etwa 15 Demonstranten, darunter auch mehrere Radikalaktivisten, wurden von der Polizei observiert, da sie den Betrieb der Botschaft sowie den Individualverkehr erheblich störten. Daraufhin wurden die Versammlung und die damit verbundenen Aktivitäten untersagt und die Teilnehmenden durch Lautsprecherdurchsagen aufgefordert, sich zu entfernen. Dennoch blieben einige Demonstranten vor Ort und begaben sich in einen Sitzstreik.

Insgesamt wurden acht Personen vorläufig festgenommen und in ein Polizeianhaltezentrum gebracht. Die Festnahmen ergingen nach den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes, da die Veranstaltung nicht angemeldet war. Wie exxpress.at berichtet, befanden sich am Mittwoch noch sechs weitere Personen im vorläufigen Polizeigewahrsam, da deren Identität noch nicht geklärt war.

Details zur Versammlung

Laut heute.at begann die unangemeldete Demonstration gegen 13:00 Uhr und führte zu erheblichen Beeinträchtigungen des Botschaftsbetriebs. Der Behördenvertreter der Landespolizeidirektion Wien war vor Ort und wies darauf hin, dass die Versammlung gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstieß. Die Auflösung wurde wiederholt über Lautsprecher bekanntgegeben, doch einige Teilnehmer zeigten sich unbeeindruckt und leisteten gewaltlosen Widerstand.

Nach den Vorschriften des Versammlungsgesetzes ist eine Zusammenkunft von mindestens drei Menschen eine Versammlung, die lediglich unter bestimmten Bedingungen umsetzbar ist. Dies schließt ein, dass sie mindestens 48 Stunden im Voraus bei der zuständigen Behörde angezeigt werden muss, Informationen über den Zweck, den Ort sowie die erwartete Teilnehmeranzahl bereitgestellt werden müssen. Unangemeldete Versammlungen können gegebenenfalls von den Behörden untersagt werden, wenn sie die öffentliche Sicherheit gefährden oder gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, wie es in den Richtlinien der polizei.gv.at erläutert wird.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Ereignisse vor der israelischen Botschaft sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Reaktionen hervorrufen, während die Polizei die Situation weiterhin beobachtet und zukünftige unangemeldete Zusammenkünfte verhindern möchte.

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Ort Wien-Währing, Österreich
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