Politik

Rechtssicherheit für Flächenwidmungen: Neue Verfassungsnovelle in Vorbereitung

Der österreichische Nationalrat hat kürzlich eine Verfassungsnovelle beschlossen, um den Ländern die Einhebung von Leerstands- und Zweitwohnsitzabgaben zu erleichtern. Nun wollen die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne auch in Bezug auf Flächenwidmungen an einer verfassungsrechtlichen Schraube drehen, um mehr Rechtssicherheit für die Gemeinden zu schaffen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde heute in adaptierter Form vom Verfassungsausschuss des Nationalrats gebilligt, wobei auch die SPÖ ihre Zustimmung gab, sodass die nötige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat sicher sein sollte.

Mit der Verfassungsnovelle werden die Länder ausdrücklich dazu ermächtigt, landesgesetzliche Bestimmungen zu beschließen, die zur Verfolgung öffentlicher Interessen das Zustandekommen eines zivilrechtlichen Vertrages als Voraussetzung für hoheitliches Handeln vorsehen. Dies bedeutet, dass beispielsweise eine Umwidmung in Bauland mit bestimmten Auflagen wie der Errichtung eines Radwegs oder eines Spielplatzes gekoppelt werden kann. Das Ziel der Novelle ist es, die Rechtssicherheit im Bereich der Vertragsraumordnung zu erhöhen.

Die Verfassungsnovelle hat im Begutachtungsverfahren einige Änderungen erfahren, um sicherzustellen, dass potenzielle Grundrechtseingriffe durch vertragliche Auflagen nur zur Verfolgung öffentlicher Interessen gerechtfertigt sind. Die Länder müssen bei der Ausgestaltung ihrer neuen Befugnis den verfassungsrechtlichen Rahmen beachten und weder die Gemeindeautonomie noch das Sachlichkeitsgebot verletzen. Auflagen müssen ausschließlich angemessene Leistungen zum Inhalt haben.

Die Novelle stößt jedoch auf Kritik vonseiten der NEOS. Sie sehen keinen Bedarf, das System der klaren Trennung zwischen hoheitlichen Handlungen und privatwirtschaftlichen Instrumenten zu ändern. Zudem zeigen sich die NEOS besorgt über mögliche Grundrechtseingriffe und sehen die Novelle als "Einfallstor für politische Willkür". Die FPÖ spricht ebenfalls gegen die Verfassungsnovelle und fordert klare bundesgesetzliche Vorgaben.

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Die Grünen hingegen betonen, dass die Gemeinderäte mit der Verfassungsnovelle gestärkt werden. Sie erhalten künftig nicht nur über Flächenwidmungen, sondern auch über zivilrechtliche Verträge abzustimmen. Solche Verträge sollen sicherstellen, dass das, was Grundeigentümer:innen vor einer Umwidmung versprechen, auch tatsächlich eingehalten wird. Die bisherigen Erfahrungen mit einer ähnlichen Regelung in Salzburg haben gezeigt, dass die Vertragsraumordnung funktioniert und zu einem Rückgang der Baulandpreise und einem Anstieg der Mobilisierung von Bauland geführt hat. Dies ist vor dem Hintergrund des leistbaren Wohnens besonders wichtig.

Die Verfassungsnovelle wird nun im Plenum des Nationalrats diskutiert. Neben den NEOS und der FPÖ haben die anderen Parteien ihre Zustimmung signalisiert. Die Novelle soll mehr Rechtssicherheit für die Gemeinden schaffen und gleichzeitig die Interessen der Grundbesitzer:innen berücksichtigen.

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