Politik

Kompetenzzersplitterung und fehlendes Personal: Rechnungshof empfiehlt Lösungen für Bildungsdirektionen

Im heutigen Rechnungshofausschuss wurde über die neu geschaffenen Bildungsdirektionen und das administrative Unterstützungspersonal an den allgemeinbildenden Pflichtschulen diskutiert. Wie in einem Artikel von www.ots.at zu lesen ist, wurden beide Prüfberichte einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Prüfung der Bildungsdirektionen hatte zum Ziel, die Neuorganisation der Schulbehörden und die jeweilige Umsetzung auf landesgesetzlicher Ebene zu beurteilen. Dabei stellte sich heraus, dass die Kompetenzzersplitterung und komplexe Weisungszusammenhänge die Hauptprobleme für die Bildungsdirektionen darstellen. Des Weiteren gab es in einigen Bundesländern eine tendenzielle Ausgabensteigerung und die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Kostentragung waren uneinheitlich und intransparent.

Der Rechnungshof hat insgesamt 78 Empfehlungen in seinem Bericht ausgesprochen. Unter anderem wird empfohlen, weitere Aufgaben an die Bildungsdirektionen zu übertragen und Kostenneutralität anzustreben. Es soll außerdem ein Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplan erstellt werden. Die Abgeordneten im Ausschuss zeigten sich besorgt über das schlechte Prüfungszeugnis und wollten wissen, welche Empfehlungen bereits umgesetzt wurden.

Ein weiteres Thema, das im Ausschuss behandelt wurde, ist der Mangel an administrativem Unterstützungspersonal an allgemeinbildenden Pflichtschulen. Wie www.ots.at berichtet, hat der Rechnungshof festgestellt, dass es keine eindeutige Regelung gibt, wer für die Anstellung dieses Personals zuständig ist. Der Rechnungshof empfiehlt daher die Festlegung auf ein einheitliches Modell, das österreichweit gesetzlich verankert werden soll. Zudem sollte die Rechtslage geklärt werden und es sollte erhoben werden, welche Schulen bereits mit administrativem Unterstützungspersonal ausgestattet sind. Die langfristige Finanzierung soll gesichert werden und allen Schulen soll ermöglicht werden, solches Personal einzusetzen.

Bildungsminister Martin Polaschek antwortete auf die Fragen der Abgeordneten und betonte, dass bereits ein Teil der Empfehlungen umgesetzt wurde. Er erwähnte, dass die Zusammenführung der Bildungsdirektionen ein komplexer Prozess war und dass die Zusammenarbeit der Mitarbeiter gut funktioniert. Es wurde eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt und am Beschwerdemanagement wird gearbeitet. Polaschek wies jedoch darauf hin, dass eine gesetzliche Änderung in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich sei.

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Insgesamt zeigt der Bericht des Rechnungshofs, dass die Kompetenzzersplitterung das Hauptproblem für die Bildungsdirektionen darstellt und dass es einen Mangel an administrativem Unterstützungspersonal an allgemeinbildenden Pflichtschulen gibt. Es bleibt abzuwarten, wie die Empfehlungen umgesetzt werden und welche Maßnahmen ergriffen werden, um diese Probleme zu lösen.

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