
Ein entscheidender Schritt in der zahnmedizinischen Versorgung wurde heute verkündet: Die Zahnärztekammer Österreich (ÖZÄK) und die BVAEB haben sich auf eine Einigung über den Amalgamersatz geeinigt. In einer Pressemitteilung bestätigte die Zahnärztekammer, dass die Verhandlungen „lang und intensiv“ waren. Die neuen Tarifregelungen orientieren sich an dem bisherigen Amalgamersatz-Tarif, der für Schwangere, stillende Mütter und Kinder bis 15 Jahre gilt. Dennoch bleibt Komposit im Seitzahnbereich eine Privatleistung. Diese Entwicklungen werden von der ÖZÄK als mögliche „Blaupause“ für andere Krankenversicherungsträger gesehen, wie zahnaerztekammer.at berichtete.
Tarife und zukünftige Gespräche
Die neuen Regelungen bedeuten, dass für normale Füllungen im Seitzahnbereich Steinzement als Vertragsinhalt festgelegt wird, während Glasionomerzement nur für die genannten Personengruppen eine Kassenleistung darstellt. Alle weiteren Materialien gelten als Privatleistungen. Die Gespräche zwischen der BVAEB und der Zahnärztekammer sollen im kommenden Jahr fortgesetzt werden, wobei der Fokus auf einer Überarbeitung der bestehenden Honorarordnung liegen wird, einschließlich Wurzelbehandlungen, Mundhygiene und Zahnersatzreparaturen. Die ÖGK hat sich bisher nicht mit der Zahnärztekammer einigen können, was Andreas Huss, der Obmann der ÖGK, zu unzufrieden Äußerungen über Einzelverträge führte. Laut Huss wäre die Kasse bereit gewesen, 20 Prozent mehr für amalgamfreie Füllungen zu zahlen, während die Zahnärztekammer nur den unterlegenen Glasionomerzement akzeptierte, berichten kleinezeitung.at.
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