Wirtin in Wien: 5 Gratis-Drinks für FPÖ-Stimmen vor Gericht!

Wirtin in Wien: 5 Gratis-Drinks für FPÖ-Stimmen vor Gericht!

Floridsdorf, Österreich - Am 25. Juni 2025 musste sich eine 60-jährige Wirtin aus Floridsdorf am Wiener Landesgericht wegen „Bestechung bei einer Wahl“ verantworten. Hintergrund dieses Verfahrens ist ein Facebook-Posting, in dem die Wirtin fünf Freigetränke für eine Wählerstimme der FPÖ anbot. Der Wahlfrühschoppen, an dem die Aktion stattfinden sollte, war für den 27. April, den Tag der Wien-Wahl, angekündigt. Die Wirtin gab an, die Aktion sei als „Gag“ gemeint gewesen und sie wollte eine private Wahlparty feiern.

Im Rahmen des Prozesses schlug der Richter eine Diversion vor, was bedeutet, dass das Verfahren bei einer zweijährigen Probezeit eingestellt wurde. Obwohl die Wirtin im strafrechtlichen Sinne nicht schuldig sprach, übernahm sie die Verantwortung für die Vorfälle. Statt einer möglichen Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von 720 Tagsätzen musste sie lediglich Pauschalkosten in Höhe von 150 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte ebenfalls die Diversion.

Details zum Vorfall und zur Diversion

In ihrem Facebook-Posting, das auch im Lokal ausgedruckt und aufgehängt wurde, forderte die Wirtin die Wähler auf: „Zeig mir ein Foto mit dem Kreuzerl an der richtigen Stelle und du bekommst 5 Gratis Getränke.“ Die „richtige Stelle“ bezog sich auf die FPÖ. Am Wahltag selbst verzeichnete das Lokal fünf bis sechs Gäste, die jeweils zwei bis drei Bier konsumierten. Der Richter stellte fest, dass das Anbieten von Freigetränken ausreiche, um die Strafbarkeit zu begründen, jedoch liege ein Paradefall für eine Diversion vor, da kein größerer Schaden entstanden sei. Dies entspricht den Bestimmungen zur Diversion in Österreich, die in den §§ 198 ff der österreichischen Strafprozessordnung geregelt sind.

Diversion ist eine alternative Reaktionsmöglichkeit des Staates auf Straftaten, mit dem Ziel, die Notwendigkeit einer Verurteilung zu vermeiden. Bei erfolgreicher Diversion tritt die Staatsanwaltschaft endgültig von der Verfolgung zurück, was für den Beschuldigten vorteilhaft ist. Die Zustimmung zur Diversionsmaßnahme, die in diesem Fall die Zahlung einer Geldsumme umfasst, ist stets freiwillig und dient dazu, einen langwierigen Prozess zu vermeiden. Dies ist besonders relevant, da die Wirtin betonte, keine Fotos von Stimmzetteln im Lokal gesehen zu haben und dies auch nicht gewollt sei.

In Anbetracht der Umstände des Falls, in dem die Wirtin als nicht vorbestraft galt und die Tat als nicht schwerwiegend eingestuft wurde, stellte die Richterin fest, dass die Voraussetzungen für eine Diversion gegeben waren. Es bleibt abzuwarten, wie sich solche Vorfälle in Zukunft in den Medium des Wahlrechts und der politischen Kultur auswirken werden.

Dolomitenstadt berichtet, dass die Wirtin dieser Vorfall als „Fehler“ bezeichnete und betonte, dass sie aus der Situation lernte. Der Fall sorgte für teils kontroverse Diskussionen über die Grenzen von Humor und Wahlrecht im politischen Diskurs.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Fall zeigt, wie wählerische Integrität durch unbedachte Äußerungen in den sozialen Medien gefährdet werden kann. Die Presse hebt hervor, dass trotz der Schwere des Vorwurfs die Wirtin mit einer geringen finanziellen Belastung davonkam und keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten hat. Die Frage bleibt, ob dies ein Einzelfall bleibt oder ob ähnliche Vorfälle im Hinblick auf Wählerbestechung in der Zukunft zunehmen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Diversion sind klar geregelt und bieten eine Möglichkeit, ungerechtfertigte Folgen für nicht schwerwiegende Vergehen zu vermeiden. Informationen zu den rechtlichen Aspekten sind auch bei Law Experts zu finden.

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OrtFloridsdorf, Österreich
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