Wien-Ottakring

Freispruch für Vater nach tragischem Säuglingstod: Ein Urteil mit Zweifeln

Schock in Wien: Ein Vater, der wegen des tragischen Todes seines drei Monate alten Babys wegen Mordes angeklagt war, wurde freigesprochen – zu viele Zweifel sorgten für ein unerwartetes Gerichtsurteil!

Vor etwa acht Monaten ereignete sich in Wien ein tragischer Vorfall: Ein drei Monate altes Baby verstarb nach schweren Verletzungen, die auf ein Schütteltrauma zurückgeführt wurden. Der Vater des Säuglings, ein 30-jähriger Mann, wurde unter dem Verdacht des Mordes festgenommen. Nun ist eine Entscheidung gefallen, die viel Aufmerksamkeit auf sich zieht.

Im Februar 2024 brachte die Mutter das schwer verletzte Kind in die Klinik Ottakring. Wenige Tage später erlag der Säugling seinen Verletzungen. Die Ermittlungen richteten sich rasch auf den Vater, da die tödlichen Verletzungen in einer Zeit auftraten, als er allein für das Kind verantwortlich war. Die Anklage ging davon aus, dass er für den Tod des Babys verantwortlich ist.

Zweifel an der Anklage

Der Prozess gegen den Vater begann Mitte Oktober und dauerte mehrere Wochen. Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld und dachte, er sei Opfer eines Komplotts oder eines Behandlungsfehlers im Krankenhaus geworden. Während der gesamten Zeit verbrachte er sieben Monate in Untersuchungshaft, bevor das Gericht schließlich über den Fall entschied.

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Am 24. Oktober wurde bekannt, dass die Geschworenen den Vater von den Anklagen des Mordes und des Mordversuchs freisprachen, gemäß einem Bericht von "Puls24". Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, und die Staatsanwaltschaft gab bisher keine Kommentare dazu ab. Bei der Abstimmung über den Mord kam es zu einer Stimmenverteilung von 2:6 gegen die Schuld des Vaters. Nach dem Urteil brach der Angeklagte in Tränen aus, und auch die Angehörigen zeigten sich emotional betroffen. Die Verteidigerin erklärte, es seien zu viele Zweifel geblieben, um eine Schuld festzustellen.

Diese erstaunliche Wende lässt viele Fragen offen und wird sicherlich weiterhin diskutiert. Treffen Sie Ihre eigenen Schlüsse und informieren Sie sich auf Plattformen wie www.meinbezirk.at über die weiteren Entwicklungen in diesem Fall.


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Quelle
meinbezirk.at

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