Gestern ging es vor dem Straflandesgericht Wien rund, als Egisto Ott, der ehemalige Chefinspektor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), und Hans-Jörg Jenewein, ehemaliger Sicherheitssprecher der FPÖ, auf der Anklagebank Platz nahmen. Seit 2017 ist Ott Gegenstand von Ermittlungen, die sich mit schweren Vorwürfen gegen ihn befassen, insbesondere im Zusammenhang mit dem möglichen Austausch von Daten an den russischen Geheimdienst.
Während die Staatsanwaltschaft die Beweislast für die Vorwürfe trägt, wird der Prozess selbst durch einige skurrile Elemente aufgelockert. So wies Otts Verteidiger, Josef Phillip Bischof, auf die Absurdität hin, dass mitteilsame Ereignisse in den Fokus gerückt wurden, während andere, schwerwiegendere Aspekte durch das öffentlichen Interesse in den Schatten geraten. Schöngeistig scherzt er über den angeblichen Fokus auf geheime Baupläne und kulinarische Begegnungen an Bord eines schwankenden Bootes, was das Gericht sichtlich amüsiert.
Der Prozessverlauf
Im Verlauf des Prozesses stellte sich heraus, dass es nicht um eine Spionageanklage gegen Ott geht, sondern vielmehr um die Vorwürfe der Verletzung des Amtsgeheimnisses und des Datenschutzes. Konkret stellte der damalige FPÖ-Politiker Jenewein die Anfrage an Ott, um herauszufinden, welche BVT-Mitarbeiter an einem Treffen in Warschau teilgenommen hatten. Auf eine Nachfrage des Richters, ob Jenewein nicht möglicherweise Informationen hatte, bevor er Ott kontaktierte, entgegneten beide Angeklagten eher defensiv und behaupteten, Jenewein habe lediglich aus Bequemlichkeit nachgefragt.
Ott begründete sein Interesse an den Vorgängen mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitssinn und versuchte zu erklären, dass es ihm um die Aufklärung von „Missständen” im BVT ging. Diesen „Missständen” werde durch die Öffentlichkeit nicht ausreichend Beachtung geschenkt, und eine bloße Anzeige wäre nicht einmal in Betracht gezogen worden, aufgrund der möglichen weitreichenden Folgen.
Die Angeklagten waren sich einig, dass die Informationen über die Mitglieder des Berner Clubs, bei dem es sich um einen europäischen Geheimdienstkreis handelt, ohnehin schon bekannt gewesen seien. Die Haltung, dass sie die Namen für ihre eigene Bequemlichkeit erfragten, wirkte auf den Richter jedoch nicht überzeugend. Die Entgegnungen aus dem Publikum während des Verhandlungsverlaufs verdeutlichten, dass dies noch ein gesichtsloser Versuch war, sich aus der Affäre zu ziehen. Außerdem streiten beide die Verwendung interner Polizeiquellen ab und verweisen stattdessen sneaky auf so genannte soziale Foren.
Die Einlassungen der Angeklagten wurden besonders pikant, als Fotos von Auskunftspersonen aus dem Ibiza-Untersuchungsausschuss zur Sprache kamen. Jenewein räumte zu Beginn der Verhandlung ein, dass seine Handlungen fragwürdig gewesen seien, stellte jedoch gleichzeitig klar, dass es sich lediglich um private Chats unter Freunden handelte. „War das eine gute Idee? Was wollen Sie von mir hören?”, stellte er provokant in den Raum, als der Richter darauf hinwies, dass die Präsentation solcher Fotos nicht nur problematisch, sondern in der Sache äußerst delikat sei.
Im Laufe des ersten Prozesstags ziehe sich eine wiederkehrende Frage durch den Raum: Wollen die Angeklagten tatsächlich zur Aufklärung beitragen oder versuchen sie vielmehr, sich in einem Konstrukt aus Ausreden und Halbwahrheiten zu schützen? Die nächsten Verhandlungstage sollen zeigen, ob sie das bisher eher als Spiel betrachtete Verfahren ernst nehmen werden. Die Fortsetzung wird am Freitag stattfinden.
Ob die Vorwürfe gegen Ott und Jenewein auch zu einer breiteren Diskussion über die Praktiken im BVT führen, bleibt gespannt abzuwarten. Es scheint, als könnte dieser Prozess nicht nur für die beiden Anklagten, sondern auch für das gesamte Sicherheitsumfeld in Österreich von Bedeutung sein.
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