In Wien-Margareten bleibt die Fahndung nach einem geflohenen Häftling fortgesetzt. Der 19-Jährige, der am vergangenen Montag aus der Sonderanstalt am Mittersteig entkam, konnte bisher noch nicht gefasst werden. Die Landespolizeidirektion arbeitet intensiv daran, Hinweise zu sammeln und den gesuchten Mann zu lokalisieren.
Bereits zu Beginn des Jahres äußerte das Justizministerium besorgniserregende Statistiken: Bis zum 28. Juli sind in Österreich insgesamt mindestens 22 Fluchten registriert worden. Diese umfassen Fälle von Entweichungen, Ausbrüchen sowie Nichtrückkehr von Häftlingen. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2022 wurden 24 Fluchten dokumentiert.
Hintergründe der Fluchten
Aufmerksame Beobachter erkennen den Unterschied zwischen „Entweichungen“ und „Ausbrüchen“. Während Entweichungen Inhaftierte betreffen, die aus nicht-geschlossenen Bereichen einer Einrichtung entkommen, sind Ausbrüche Fluchten aus geschlossenen Bereichen. Bei den meisten Fluchten handelt es sich jedoch um Häftlinge, die von bewilligten Ausgängen nicht mehr zurückkehren. Laut Sina Bründler, der Sprecherin des Justizministeriums, wird jedoch betont, dass in der Regel feste Vorgaben eingehalten werden und diese Ausgänge dazu dienen, Insassinnen und Insassen auf ein Leben nach der Haft vorzubereiten.
In diesem Jahr ereignete sich nur eine Entweichung während einer Polizeieskorte. Diese Eskorten erfolgen beispielsweise, wenn Häftlinge ins Krankenhaus oder zu Gericht begleitet werden. In diesen 25.498 bewachten Begleitungen gab es nur einen isolierten Fall einer Entweichung. Im Jahr 2022, bei insgesamt 40.576 Eskorten, fanden vier solcher Vorfälle statt. Bemerkenswert ist, dass es in diesem Jahr noch zu keinen Ausbrüchen gekommen ist. Der letzte dokumentierte Ausbruch fand ebenfalls im letzten Jahr statt.
Der spezielle Fall am Mittersteig
Die Flucht des 19-Jährigen stellte sich als besonders problematisch dar, da er anscheinend seine Position als Hausarbeiter in der Haftanstalt ausgenutzt hat. Er gelangte über ein Baugerüst, das an der Fassade angebracht war, in die Freiheit. Während die Justizsprecherin Bründler bestätigte, dass die Sicherheitsvorkehrungen hinsichtlich dieser Möglichkeit nun überprüft werden, wollte sie aus Sicherheitsgründen keine Einzelheiten über das Baugerüst bestätigen oder dementieren.
Nach den Vorfällen des letzten Jahres, die durch mehrere flüchtende Häftlinge gekennzeichnet waren, hat das Justizministerium auf die steigenden Fluchtzahlen reagiert und sicherheitstechnische Regelungen verschärft. Dazu zählen unter anderem neue Richtlinien für Außentermine und die Anweisung, Häftlinge während Eskorten mit gefesselten Armen zu transportieren. Diese Maßnahmen sollen potenzielle Nachahmungstäter von der Flucht abhalten und die Sicherheit während der Transporte erhöhen.
Die kommenden Wochen könnten weitere Einsichten über die Situationen an den Haftanstalten in Österreich bringen, da die Behörden fortlaufend an der Verbesserung der Sicherheit arbeiten müssen. Die Flucht des Häftlings am Mittersteig ist ein alarmierendes Zeichen, dass trotz aller Maßnahmen weiterhin Lücken bestehend, die für Wiederholungstäter von Interesse sein könnten. Weitergehende Informationen zu diesen Sicherheitserhöhungen sowie zu Fluchttaktiken von Häftlingen finden sich in einem Bericht auf www.puls24.at.
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