Ein schockierender Vorfall ereignete sich am 19. Juli 2024 in Wien-Leopoldstadt. Eine 19-jährige Frau, die kurz vor ihrem Abschluss als Betriebslogistikerin steht, versuchte, eine Radfahrerin zu überholen. Dieser Überholversuch ging jedoch katastrophal schief, als ihr Pkw mit der Radfahrerin kollidierte.
Die junge Fahrerin, die erst seit einem Monat im Besitz ihres Führerscheins ist und damit wenig Fahrpraxis hatte, war auf einer einspurigen Straße hinter der Radfahrerin unterwegs. Diese Straße war links von einer Straßenbahn-Station begrenzt, was die Situation zusätzlich komplizierte. Trotz der offensichtlichen Gefahr entschied sich die Angeklagte, zu überholen, was letztlich nicht gelang. Beim Versuch, an der Radfahrerin vorbeizufahren, prallte das Auto mit einer Geschwindigkeit von etwa 45 km/h auf das Hinterrad des Fahrrads.
Der dramatische Unfall
Die 29-jährige Radfahrerin befand sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Weg zum Schwimmen mit Freunden an der Alten Donau. Durch den Zusammenstoß stürzte sie und erlitten schwere Verletzungen. Der Pkw rollte über ihre Beine, was zu mehreren Frakturen an der linken Hand sowie zu Quetschungen und Bänderverletzungen führte. Zudem wurde in der Gerichtsverhandlung auch ein ausgeweitetes Knochenmarksödem in beiden Beinen festgestellt. „Das Auto ist mir einfach über die Beine gefahren“, berichtete die Radfahrerin und gab an, dass sie auch jetzt nur mit akuten Schmerzen und starken Einschränkungen laufen könne.
Während der Berufungsverhandlung am Landesgericht gab die junge Frau, die für den Unfall verantwortlich gemacht wird, fehlerhaft zu, dass sie die Radfahrerin nicht verletzen wollte. Angesichts ihrer Reue und der Tatsache, dass sie bisher keine Vorstrafen hatte, konnte die Angeklagte einer verurteilenden Strafe entkommen.
Urteil und Schadensersatz
Nach einer eingehenden Beratung mit ihrem Verteidiger, Florian Kreiner, ist eine Einigung gefunden worden. Die 19-Jährige stimmte einer Geldstrafe von 1.000 Euro zu und verpflichtete sich zusätzlich, der verletzten Radfahrerin einen Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen. Dieses Geld wird die Anzeige gegen sie endgültig einstellen. Die Staatsanwältin der gentechnischen Verhandlung stimmte dem vereinbarten Ansatz zu, was bedeutet, dass die Entscheidung jetzt rechtskräftig ist und die Angeklagte weiterhin unbescholten bleibt.
Dieser Fall ist ein eindrückliches Beispiel dafür, wie schnell es in der Verkehrssituation zu fatale Folgen kommen kann und zeigt die Wichtigkeit von verantwortungsbewusstem Fahren, besonders in den ersten Monaten nach dem Erwerb des Führerscheins. Für mehr Details zu diesem Vorfall können Sie den Bericht auf www.vol.at nachlesen.
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