Am Montag begann am Wiener Landesgericht ein Prozess gegen einen 18-Jährigen, der beschuldigt wird, im Sommer 2023 zwei schlafende Wohnungslose getötet und eine Frau schwer verletzt zu haben. Die Anklage umfasst schwerwiegende Delikte wie Doppelmord und versuchten Mord. Mit einem Küchenmesser soll er seine Opfer in Wien attackiert haben, wobei eines der Tötungsdelikte vor der Öffentlichkeit und die anderen während der Nacht stattfanden.
Während seiner Einvernahme gestand der Angeklagte seine Handlungen, beschrieb jedoch auch die emotionalen Beweggründe hinter seinen Taten. „Ich bekenne mich schuldig“, sagte er, und fügte hinzu, dass er sich während der Taten in einem „Blutrausch“ gefühlt habe. Er habe die qualvollen Gesichter seiner Opfer nicht sehen können, da sie im Schlaf waren, und gestand, dass er nach dem ersten Mord ein Gefühl der Erfüllung verspürte.
Erschreckende Taten und die Hintergründe
Der damals 17-Jährige wurde bereits vor Gericht für mehrere Tötungsdelikte angeklagt. Am 12. Juli 2023 stach er auf einem Parkbank in Wien-Brigittenau auf einen 56-jährigen Mann ein. Nur wenige Wochen später, am 22. Juli, fügte er einer 51-jährigen Frau in der Venediger Au ebenfalls mit einem Messer schwere Verletzungen zu, die sie überlebte. Ein weiterer Mord geschah in der Nacht auf den 9. August, als er einen 55-jährigen Mann am Hernalser Gürtel in Wien-Josefstadt tötete.
Das Gutachten des Psychologen, das während des Prozesses vorgestellt wurde, bescheinigte dem Angeklagten zwar seine Zurechnungsfähigkeit, stellte jedoch fest, dass eine hohe Gefahr von ihm ausgeht. Der Psychologe bezeichnete ihn als „Serienmörder“, was auf die wiederholte Suche nach Erregung und neuen Opfern hinweist.
Besonders erschütternd ist die Tatsache, dass der junge Mann seine Taten sorgfältig plante. Vor den Übergriffen setzte er sein Handy auf Flugmodus, um nicht geortet werden zu können. Zudem versteckte er sich mit einer Kapuze und einem selbst angefertigten Mundschutz, um seine Identität zu verschleiern und die Überwachungskameras zu umgehen. Bereits als Kind zeigte er gewalttätige Neigungen, als er mit einer Softgun auf seine Stiefmutter zielte.
Familienhintergründe und die Rolle des Angeklagten
Die Verteidigung versuchte, ein differenziertes Bild des Angeklagten zu zeichnen. Der Verteidiger, Manfred Arbacher-Stöger, betonte, dass der Beschuldigte nicht als „empathieloses Monster“ anzusehen sei. Er wies darauf hin, dass der junge Mann aus einer schwierigen familiären Situation stamme, die ihn geprägt habe. Bereits im Alter von zwei Jahren erlebte er die Scheidung seiner Eltern, und die spätere Beziehung seines Vaters zu seiner Stiefmutter führte zu einem psychischen Missbrauch, der ihn nachhaltig beeinflusste. Diese Tragödien in seiner Kindheit hätten zu seinem heutigen Verhalten beigetragen.
Die Staatsanwaltschaft hat zudem die Zeugeneinvernahme der Überlebenden beantragt, um den Opfern eine Stimme zu geben und die Gräueltaten weiter zu verfolgen. Obwohl der Angeklagte geständig ist, wirft der Fall ernsthafte Fragen zu seiner psychischen Gesundheit sowie zu seinem Handeln auf.
Im Laufe des Verfahrens bleibt abzuwarten, wie die Richter die Schwere der Taten sowie die Hintergründe des Angeklagten bewerten werden. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Behandlung aufgezeigt, da ohne therapeutische Intervention eine hohe Wahrscheinlichkeit für künftige Gewalttaten besteht, wie bereits in dem Gutachten beschrieben. Die Öffentlichkeit zeigt großes Interesse an der weiteren Entwicklung dieses Prozesses, der erneut Fragen zu Gewalt unter jungen Menschen und den Umgang mit psychischen Störungen aufwirft.