Wien-Floridsdorf

Projekt Seilbahn Kahlenberg: Gericht entscheidet über Umweltprüfung

"Aufgepasst, Wien! Die umstrittene Seilbahn zum Kahlenberg steht im Kreuzfeuer: Projektgegner fordern eine Umweltprüfung und klagen gegen die Stadtregierung – bleibt das Grün in Gefahr?"

Das Projekt "Seilbahn Kahlenberg", ein Vorhaben, das in Wien für heftige Diskussionen sorgt, steht erneut im Fokus der öffentlichen und rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Idee, eine Seilbahn von Heiligenstadt über die Donauinsel nach Floridsdorf und zurück auf den Kahlenberg zu bauen, hat sowohl Befürworter als auch Gegner. Während die Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH (GTP) für das Projekt wirbt, haben sich mehrere Umweltorganisationen gebündelt, um gegen den Bau vorzugehen.

Im Mai diesen Jahres wurde von der Stadt Wien entschieden, dass für die Seilbahn keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei. Diese Entscheidung schien zunächst vielen als grünes Licht für das Projekt. Doch die gegnerischen Gruppen, darunter "Alliance For Nature" (AFN) und andere, sehen das nicht so. Sie haben im Juni eine Beschwerde bei der Wiener Landesregierung eingereicht, nachdem sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden waren.

Fortgang der rechtlichen Auseinandersetzung

Am 4. Oktober fand eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) statt, in der die Projektgegner erneut ihre Sorge um die Umwelt äußerten. Christian Schuhböck, Generalsekretär von AFN, äußerte seine Überzeugung, dass das Gericht der Beschwerde stattgeben müsste. "Für das Vorhaben 'Seilbahn Kahlenberg' muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen, um die möglichen negativen Effekte auf Schutzgebiete, das Landschaftsbild und geschützte Tierarten angemessen zu berücksichtigen," erklärte Schuhböck.

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Die Anwälte von der Kanzlei List, die die Projektgegner vertreten, sind optimistisch, dass das Gericht die vorherige Entscheidung aufheben wird. Fiona List verwies auf ein ähnliches Seilbahnprojekt in Genua, bei dem die EU-Kommission ebenfalls eine UVP anordnete. "Wir glauben, dass auch für unser Projekt ein solches Verfahren durchgeführt werden muss, da es in einem ähnlichen Kontext steht." Dies stützt die Hoffnung der Gegner, dass auch in Wien die rechtlichen Rahmenbedingungen ähnlich strikt gehandhabt werden.

Falls das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde nicht stattgeben sollte, erwägen die Kläger, den Europäischen Gerichtshof einzuschalten, um die Übereinstimmung des Feststellungsbescheids mit den Richtlinien der Europäischen Union zu prüfen. "Wir nehmen alle rechtlichen Möglichkeiten in Anspruch, braucht man in diesem Fall," so die Erklärung von AFN. Ein scheitern vor dem Europäischen Gerichtshof würde die Möglichkeit bieten, den Fall weiter zur Prüfung zum Verwaltungsgerichtshof zu bringen.

Der Konflikt um die "Seilbahn Kahlenberg" zeigt sich nicht nur als rechtliche Auseinandersetzung, sondern auch als gesellschaftliche Debatte über die Nutzung und Bewahrung von natürlichen Lebensräumen in städtischen Gebieten. Während die einen das Projekt als Möglichkeit zur Förderung des Tourismus betrachten, sehen andere die Gefahr einer Schädigung einmaliger Landschaften und Ökosysteme.

Weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen in dieser Thematik können in einem Artikel bei www.meinbezirk.at nachgelesen werden.


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Quelle
meinbezirk.at

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