Wien-Floridsdorf

Parkplatzfallen in Wien: Ein Wiener wehrt sich erfolgreich gegen Besitzstörung

In Wien gerät ein Mann in eine perfide "Parkplatzfalle", kämpft erfolgreich zurück und deckt ein lukratives Geschäftsmodell hinter den steigenden Besitzstörungsklagen auf!

In Wien sorgt ein bemerkenswerter Fall für Aufsehen: Ein Bürger hat gegen eine sogenannte "Parkplatzfalle" erfolgreich Widerstand geleistet und klagt nun selbst. Dieser Trend zeigt die steigende Zahl von Besitzstörungsklagen in der Stadt, die in den letzten Jahren um fast 73 % angestiegen ist. Während 2013 rund 1.657 Klagen registriert wurden, sind es im vergangenen Jahr bereits 2.869 gewesen. Die meisten dieser Klagen betreffen das unerlaubte Parken auf vermeintlich privaten Flächen, oft auf leerstehenden Grundstücken oder in Bereichen, die nicht klar als privat gekennzeichnet sind.

Der konkrete Vorfall drehte sich um einen Wiener namens Roman F., der in eine solche Falle tappte. Er wurde von einem Unternehmen mit mehreren hundert Euro belastet, weil er sich kurz vor einer stillgelegten Tankstelle aufhielt, um das Fahrrad seiner Frau einzuladen. Hinter dem Unternehmen steht die vermutete Vorgehensweise, dass solche Klagen ein lukratives Geschäftsmodell darstellen, indem Autofahrer unter Druck gesetzt werden, Zahlungen zu leisten. Roman F. jedoch setzte sich zur Wehr.

Das Verfahren und die Gegenklage

Unterstützt durch die Prozesskostenfinanzierer der Juno Finanz AG (Jufina) reichte Roman F. eine Gegenklage ein, die sich auf eine angebliche Datenschutzverletzung stützte. Dabei belief sich der Streitwert auf 5.000 Euro, was weit über den ursprünglichen Forderungen der Kläger lag. Laut Jufina vermuteten die Verantwortlichen des Unternehmens, dass sie eine Strategie entwickelt hatten, um betroffene Fahrer schnell zur Zahlung zu bewegen.

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Als Roman F. die Klage erhielt, suchte er rechtlichen Rat und stellte fest, dass sein Halten auf öffentlichem Grund durch die Straßenverkehrsordnung gedeckt war. In einem aktuellen Artikel von www.meinbezirk.at wird berichtet, dass in vielen ähnlichen Fällen unsichtbare Kameras installiert werden, um Fahrzeuge zu erfassen, die auf angeblich privaten Grundstücken halten. Die Betroffenen werden oft gedrängt, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und hohe Anwaltskosten zu übernehmen, um eine weitere rechtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Die angreifende Taktik of the Kläger

Ein besonders perfides Detail in diesem und ähnlichen Fällen ist, dass den Opfern häufig Unterlagen beigefügt werden, die Gerichtsurteile aus ähnlichen Angelegenheiten zeigen sowie ein Schreiben des ÖAMTC, welches anderen Beklagten von Widerstand abrät. Diese Dokumente sind oft geschwärzt, was den Eindruck erweckt, dass die Position der Kläger rechtlich fundierter ist, als sie tatsächlich ist.

Stefan Schleicher, Vorstand von Jufina, beschreibt die Situation als regelrechten "Abmahn-Maschinen", die darauf abzielen, betroffene Autofahrer zu solchen Zahlungen zu treiben. F. gewann den Prozess aufgrund der Nichterscheinen der klagenden Partei und kam weiter gegen das Unternehmen vor, da diese sich weigerte, die Beweisfotos herauszugeben.

Aktuell wird über die Herausgabe dieser Fotos verhandelt. Diese Aufnahmen reagieren direkt auf die Parkplatzfalle und könnten entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein. Die rechtlichen und finanziellen Implikationen sind erheblich: Der erhobene Streitwert von 5.000 Euro stellt die ursprüngliche Forderung nachhaltig in Frage und könnte dazu führen, dass das Geschäftsmodell der Kläger unrentabel wird.

Ein Experte rät dazu, dass jeder, der eine solche Klage erhält, zunächst bei der klagenden Seite nachfragt, welche Beweise im Einzelnen vorliegen. Die Kenntnis über Daten, die über den vermeintlichen Störer gespeichert wurden, kann entscheidend sein, um zu beurteilen, wie stark die rechtlichen Ansprüche tatsächlich sind. In vielen Fällen ist es rechtlich unbedenklich, wenn ein Auto nur für eine kurze Zeit auf einer fremden Liegenschaft bleibt.

Der Vorfall hat nicht nur rechtliche Dimensionen, sondern wirft auch Fragen über die rechtlichen Grauzonen und die Praktiken solcher Klagen auf. Für weitere Informationen zu diesem Thema können interessierte Leser einen ausführlichen Bericht auf www.meinbezirk.at nachlesen.


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Quelle
meinbezirk.at

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