In den letzten Jahren hat sich in Wien ein auffälliger Trend im Bereich der Besitzstörungsklagen abgezeichnet, der nicht ignoriert werden kann. Innerhalb von nur zehn Jahren hat sich die Anzahl dieser Klagen nahezu verdoppelt, was zu einem beträchtlichen Anstieg geführt hat. Laut Berichten von wien.orf.at wurden im Jahr 2022 insgesamt 2.869 Fälle vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen registriert, während es im Jahr 2013 lediglich 1.657 Fälle waren.
Ein Großteil dieser Klagen resultiert aus unbefugtem Parken auf Privatgrundstücken. Besonders betroffen sind oft Flächen, die leer oder ungenutzt erscheinen, wie zum Beispiel Parkplatzbereiche von ehemaligen Supermärkten. Wer sein Fahrzeug auf diesen Flächen abstellt, läuft Gefahr, mit einer Besitzstörungsklage konfrontiert zu werden, bei der oft Schäden im dreistelligen Bereich geltend gemacht werden.
Das Geschäftsmodell der Klagen
Ein interessanter Aspekt ist, dass einige Unternehmen das Einbringen von Besitzstörungsklagen als Geschäftsmodell ansehen. Peter Weiß, der Vizepräsident des Landesgerichts, erläuterte, dass solch eine Praxis grundsätzlich nicht illegal ist. Er stellte jedoch auch fest, dass es von der Rechtsprechung Grenzen gibt. Angelegenheiten, die normalerweise nicht als Störung empfunden werden, können nicht erfolgreich als Besitzstörung eingeklagt werden. Dennoch bleibt es jedem Eigentümer gestattet, überwachte Grundstücke zu sichern und gegen mögliche Störungen vorzugehen. Voraussetzung dafür ist eine deutliche Kennzeichnung des Privatbesitzes.
Die Zunahme von Besitzstörungsklagen zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, die eigenen Rechte als Grundstückseigentümer zu kennen und zu wahren. Während einige möglicherweise hinter diesen Klagen ein lukratives Geschäftsmodell vermuten, weist die Realität darauf hin, dass sie in vielen Fällen aus der Notwendigkeit heraus resultieren, unbefugtes Parken und ähnliche Störungen zu unterbinden.
Für jeden, der in Wien parkt oder in den kommenden Jahren ein Grundstück besitzt, bleibt zu beachten: Achten Sie darauf, wo Sie Ihr Fahrzeug abstellen, und seien Sie sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst.
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