Am 20. November 2024 erhielt der Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) ein brisantes Schreiben der Staatsanwaltschaft Wien. Dieses forderte die Aufhebung der Immunität dreier FPÖ-Abgeordneter, die verdächtigt werden, an einem nationalsozialistisch belasteten Trauergesang teilgenommen zu haben. In seiner Position hielt Rosenkranz den Antrag zehn Tage lang zurück, obwohl die Geschäftsordnung eine sofortige Weiterleitung an den Immunitätsausschuss vorschreibt. Dieser Vorfall hat zu einer Anzeige wegen Amtsmissbrauchs durch den Juristen Bini Guttmann, Mitglied des Jüdischen Weltkongresses, geführt, wie auch bei 5min berichtet wurde.
Die rechtlichen Implikationen dieser Untätigkeit sind umstritten. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer äußerte, dass Rosenkranz als Nationalratspräsident nicht als Vollzugsorgan agiere und somit nicht für Amtsmissbrauch haftbar sei. Dennoch wird die Untätigkeit der anderen politischen Parteien, die die Möglichkeit hätten, Rosenkranz mit einer Zweidrittelmehrheit abzusetzen, kritisiert. Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe signalisiert die SPÖ bereits ihre Zustimmung zur Prüfung des Auslieferungsantrags, während ÖVP, Grüne und Neos erst entscheiden wollen, nachdem sie die Unterlagen eingehend geprüft haben, wie der Standard erläutert. Bei einer möglichen Aufhebung der politischen Immunität könnte das Schicksal der betroffenen Abgeordneten, Norbert Nemeth, Harald Stefan und Martin Graf, besiegelt werden, sofern die Ermittlungen keine Rücksicht auf ihre Mandatsarbeit nehmen, das berichtete ebenfalls der Standard.