
Der Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) sieht sich derzeit massiven Vorwürfen ausgesetzt, da die Weiterleitung dreier Auslieferungsbegehren, die seine Parteikollegen betreffen, in die Kritik geraten ist. Laut Informationen von Krone.at stehen die Abgeordneten Harald Stefan, Martin Graf und Klubdirektor Norbert Nemeth im Verdacht, gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben. Anlass für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist ihre Teilnahme an einem Begräbnis, bei dem ein von der SS verwendetes Lied gesungen wurde – die FPÖ betont jedoch, dass es sich um eine „historisch unbelastete“ Version handele.
Die Staatsanwaltschaft Wien hatte am 20. November ein Gesuch um Aufhebung der parlamentarischen Immunität an Rosenkranz gesendet, was die Parteien erst durch Medienberichte erfuhren. Die Verzögerung der Weiterleitung dieser Begehren wurde laut sn.at von Rosenkranz zwar als „aufgeklärt“ bezeichnet, jedoch wurden keine konkreten Gründe für die mehrtägige Zurückhaltung genannt. Aus dem Büro des Nationalratspräsidenten war zu hören, dass auch ein Verheimlichen der Ansuchen wenig sinnvoll gewesen sei, da die Mandatare nach acht Wochen automatisch ihre parlamentarische Immunität verlieren würden. Ein Großteil der Kritik richtet sich auch gegen Rosenkranz bezüglich einer möglichen Anzeige wegen Amtsmissbrauchs, die jedoch noch nicht offiziell eingegangen ist.
Der Immunitätsausschuss des Nationalrats wird sich nun mit den Auslieferungsbegehren befassen. Trotz der angespannten Situation gab es zunächst keine weiteren Konsequenzen für Rosenkranz. Die Dritte Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) bestätigte, dass Rosenkranz sich erklärt habe und die Situation zur Kenntnis genommen wurde.
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