Vorsicht, Arbeitnehmer! Vortäuschung von Krankheiten kann teuer werden!
Vorsicht, Arbeitnehmer! Vortäuschung von Krankheiten kann teuer werden!
Österreich - Am 3. Juli 2025 wurde der Fehlzeitenreport 2025 präsentiert, der von der Wirtschaftsforschung Wifo im Auftrag des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger (DVSV), der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der Arbeiterkammer (AK) erstellt wurde. Der Report zeigt, dass die durchschnittliche Anzahl an Krankenstandstagen für unselbstständig Beschäftigte in Österreich im Jahr 2024 bei 15,1 Kalendertagen liegt und die Krankenstände weiterhin auf hohem Niveau bleiben, wenngleich die Tendenz leicht fallend ist im Vergleich zum Vorjahr. Diese Daten werfen ein Licht auf das ernsthafte Thema der Vortäuschung von Krankenständen, das für Arbeitnehmer gravierende arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann. Laut Leadersnet kann dies im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Entlassung führen.
Die Vortäuschung eines Krankenstandes gilt als klarer Verstoß gegen die Arbeitsregeln und wird von Arbeitgebern zunehmend konsequent verfolgt. Diese verfolgen Verdachtsfälle oftmals mithilfe von Detektiven oder durch die Auswertung von Social Media-Inhalten. Allerdings ist die Beweislage für Unternehmen häufig schwierig, denn ärztliche Krankschreibungen werden als ausreichender Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit angesehen. Gegenbeweise, beispielsweise durch Zeugenaussagen oder Social-Media-Beiträge, erweisen sich jedoch selten als erfolgreich. Außerdem haben Unternehmen keinen Rechtsanspruch auf Einsicht in medizinische Diagnosen von krankgemeldeten Mitarbeitenden, was die Lage weiter kompliziert.
Rechtliche Konsequenzen der Vortäuschung
Wenn der Missbrauch des Krankenstands aufgeklärt wird, können Arbeitgeber nicht nur das gezahlte Entgelt zurückfordern, sondern auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da Betrug gemäß § 146 StGB verfolgt wird. Eine Vortäuschung des Krankenstandes ist demnach ein schwerer arbeitsrechtlicher Verstoß, der mit drastischen Konsequenzen verbunden sein kann, so führte der WKO an.
Darüber hinaus müssen Arbeitgeber, bevor sie arbeitsrechtliche Schritte einleiten, den Sachverhalt sorgfältig überprüfen und Beweismittel sichern. Protokolle, Zeugenaussagen sowie potenzielles Bildmaterial sind entscheidend für mögliche Gerichtsverfahren. Bei Verdacht auf Fehlverhalten können Arbeitgeber eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung an die Gesundheitskasse senden. Diese überprüft die Umstände des Krankenstandes, wodurch Missverständnisse oftmals ausgeräumt werden können.
Prävention ist der Schlüssel
Um Missbrauch vorzubeugen, empfehlen Experten eine offene Gesprächskultur sowie gesundheitsfördernde Maßnahmen und faire Arbeitsbedingungen. Dabei sollte jedoch betrachtet werden, dass nicht jeder Krankenstand als Täuschungsversuch gewertet werden kann. Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass das Thema Fehlzeiten und Krankheiten auch auf deren neue Website thematisiert wird, die interaktive Services und Rechner anbietet.
Mit einem genauen Blick auf das Verhalten während des Krankenstandes ist zu beachten: Fehlverhalten, das den Genesungsprozess verzögert, kann in bestimmten Situationen ebenfalls zu einer fristlosen Entlassung führen, jedoch muss der Arbeitgeber beweisen, dass dies tatsächlich der Fall war. Eine sorgfältige Abwägung vor dem Ausspruch einer Entlassung ist somit von essenzieller Bedeutung. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich an einen Arbeitsrechtsexperten zu wenden.
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