Vorarlberg

Skandal in Fußach: Urteil im Misswirtschaftsprozess auf den 22. Juli vertagt

Gemeindefinanzen auf dem Prüfstand: Enthüllungen und Schlussplädoyers im Misswirtschaftsprozess

Im Prozess um mögliche Misswirtschaft in der Vorarlberger Gemeinde Fußach steht noch kein Urteil fest. Der ehemalige Bürgermeister und der pensionierte Finanzleiter sind Angeklagte in diesem Fall. Beide haben sich bisher nicht schuldig bekannt. Die Verhandlung wurde bis zum 22. Juli vertagt.

Kontrollmechanismen haben versagt

Der Fall hat breites Interesse in der Öffentlichkeit geweckt, da Kontrollen über einen längeren Zeitraum nicht wirkungsvoll waren. Der damalige Bürgermeister hat Unregelmäßigkeiten bei Gehaltsauszahlungen gemeldet, was zur Einleitung einer Prüfung durch den Landesrechnungshof führte. Es wurden grobe Misswirtschaft und Verwaltungsfehler in der Gemeinde mit 4.000 Einwohnern festgestellt, was zu einem Schaden von über 200.000 Euro geführt haben soll.

Anklage wegen schwerer Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Handlungen zu Beginn des Prozesses als „höchst kriminell” und beschuldigte den Bürgermeister, dem Finanzleiter freie Hand gelassen zu haben. Der Finanzleiter soll über Jahre hinweg unrechtmäßige Zulagen und Überstunden erhalten haben sowie die Befugnisse überschritten haben. Es wird ihm auch vorgeworfen, dem Bürgermeister eine unzulässige Entschädigung in Höhe von 4.000 Euro gewährt zu haben.

Schlussplädoyers für den 22. Juli geplant

Der Prozess musste bereits einmal verschoben werden. Am 22. Juli sollen die Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorgetragen werden, bevor der Schöffensenat in Beratung geht, um eine Entscheidung zu treffen.

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