Bregenz

Rechtliche Tipps für eine festliche Adventszeit am Arbeitsplatz

Weihnachten am Arbeitsplatz sorgt für Freude und Fragen: Darf der Adventskranz auf den Schreibtisch? IHK-Expertin Eva Schönmetzler klärt auf und gibt wichtige Tipps!

Die Adventszeit bringt eine festliche Atmosphäre, nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch am Arbeitsplatz. Doch während Weihnachtsbäume und Lichterketten eine fröhliche Stimmung verbreiten, gibt es zahlreiche Fragen für Arbeitgeber und Mitarbeiter. Insbesondere die rechtlichen Aspekte stehen im Fokus, wenn es um die festliche Dekoration, den Versicherungsschutz während der Weihnachtsfeier und mögliche Nebenjobs in der Adventszeit geht.

„Wie sieht es aus mit einem Adventskranz auf dem Schreibtisch?“, fragt man sich vielleicht. Laut Eva Schönmetzler, der Rechtsexpertin der IHK Schwaben, sollten Mitarbeitende ihre Dekorationswünsche immer im Vorfeld mit ihrem Arbeitgeber besprechen. Der Grund dafür ist klar: Sicherheit ist die oberste Priorität. Es müssen zahlreiche Vorschriften in den Bereichen Arbeitsmedizin, Brandschutz und Betriebsmittelsicherheit beachtet werden. Entscheidet man sich beispielsweise für eine Lichterkette in der Nähe von Maschinen, könnte dies ein erhöhtes Brandrisiko darstellen. Auch die Platzierung eines Adventskranzes könnte interne Vorgaben verletzen.

Versicherungsschutz während der Weihnachtsfeiern

Viele Unternehmen nutzen die Vorweihnachtszeit, um mit ihren Mitarbeitenden zu feiern und das Jahr gemeinsam ausklingen zu lassen. Doch was passiert, wenn etwas Unvorhergesehenes geschieht? Eva Schönmetzler gibt Aufschluss: „Alle Aktivitäten, die direkt mit der Weihnachtsfeier zu tun haben, sind versichert.“ Dazu zählen das gesellige Beisammensein beim Punsch ebenso wie das Aufräumen nach der Veranstaltung. Auch der Hin- und Rückweg zur Feier ist unter dem gewöhnlichen Versicherungsschutz der Arbeitnehmenden abgesichert, solange dieser direkt erfolgt.

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Hier kommt jedoch ein wichtiger Hinweis: Wer während des Weges zur Weihnachtsfeier Umwege macht oder private Besorgungen erledigt, läuft Gefahr, seinen Versicherungsschutz zu verlieren. „Der direkte Weg zur Feier ist sicher, aber private Abstecher bringen die rechtliche Klarheit ins Wanken“, so Schönmetzler.

Nebenjobs während der besinnlichen Zeit

Im Advent nutzen viele Menschen die Gelegenheit, sich einen Nebenjob zu suchen, etwa als Weihnachtsmann oder auf einem Christkindlesmarkt. Doch auch hier gibt es rechtliche Vorgaben. „Die gleichen Regeln, die für Nebenjobs das ganze Jahr über gelten, finden auch im Advent Anwendung“, erläutert die Expertin. Es ist dringend notwendig, dass Angestellte solche Nebentätigkeiten mit ihrem Arbeitgeber abklären und die Bestimmungen im Arbeitsvertrag berücksichtigen. Wer ohne Zustimmung des Chefs einen Nebenjob annimmt, könnte sich in Schwierigkeiten bringen – und das gerade, wenn die Stimmung weihnachtlich sein sollte.

Insgesamt bleibt zu betonen, dass die fröhliche Stimmung der Adventszeit nicht mit rechtlichen Unsicherheiten gepaart sein sollte. Es empfiehlt sich, alle Regelungen und Absprachen im Voraus zu klären, um so einen unbeschwerten und sicheren Verlauf der Feiertage zu gewährleisten. Für weitere Informationen über die Arbeitsrechtlichen Aspekte während der Weihnachtszeit bietet www.wochenblatt-news.de eine umfassende Übersicht.


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Quelle
wochenblatt-news.de

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