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Ungarn plant Austritt aus Strafgerichtshof – Netanyahu-Besuch sorgt für Aufregung!

Heute, am 3. April 2025, hat Ungarn offiziell den Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angekündigt. Diese Entscheidung wurde von Kanzleiminister Gergely Gulyás kommuniziert und das Verfahren zur Beendigung der Mitgliedschaft wird noch am selben Tag eingeleitet. Mit diesem Schritt wird Ungarn der erste EU-Staat sein, der das Römische Statut verlässt, welches die Grundlage für den IStGH bildet, der seinen Sitz in Den Haag, Niederlande, hat und am 1. Juli 2002 gegründet wurde.

Der Austritt erfolgt im Rahmen des ungarischen Verfassungsrechts und des Völkerrechts. Ungarn hatte zuvor formelle Kooperationsvereinbarungen mit dem IStGH, sieht sich jedoch nicht an die Entscheidungen dieses Gerichts gebunden. Besonders bemerkenswert ist, dass die Ankündigung zeitlich mit dem Besuch des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu in Ungarn zusammenfällt. Netanyahu wurde trotz eines internationalen Haftbefehls des IStGH, der im November 2023 erlassen wurde und schwerwiegende Vorwürfe gegen ihn umfasst, wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem israelischen Militäreinsatz im Gazastreifen, von Premier Viktor Orbán eingeladen.

Kontext des Besuchs von Netanyahu

Die Vorwürfe gegen Netanyahu stehen im Zusammenhang mit einem anhaltenden Konflikt, der seit Oktober 2023 tobt, bei dem Israel auf Angriffe der Hamas reagierte. Diese Auseinandersetzungen führten laut Berichten zu Zehntausenden Toten und massiven Zerstörungen im Gazastreifen. Während des Besuchs in Ungarn erklärte Orbán, dass Netanyahu nicht festgenommen werde, was die Position Ungarns in der internationalen Gemeinschaft und die Legitimität des IStGH in Frage stellt. Experten weisen darauf hin, dass Ungarn sowohl durch die Unterzeichnung als auch durch die theoretische Ratifizierung des Römischen Statuts verpflichtet ist, den Haftbefehl zu vollstrecken, doch viele interpretieren die aktuellen Schritte als Versuch, diese Verpflichtungen zu umgehen.

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Die Immunität von Netanyahu als Staatsoberhaupt könnte ihn tatsächlich vor einer sofortigen Verhaftung schützen, jedoch bleibt unklar, wie dies die künftigen Beziehungen zwischen Ungarn und dem IStGH beeinflussen wird. Der IStGH agiert auf Grundlage seiner komplementären Zuständigkeit, die nachrangig zur nationalen Gerichtsbarkeit ist. Das bedeutet, dass er nur tätig werden kann, wenn in den betroffenen Staaten keine geeigneten strafrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden.

Folgen für Ungarn und den IStGH

Experten warnen, dass Ungarns Beschluss, sich aus dem IStGH zurückzuziehen, nicht nur die internationale Rechtsordnung untergraben könnte, sondern auch andere Nationen ermutigen könnte, Haftbefehle gegen führende Politiker zu ignorieren. Während Ungarn auf einer symbolischen Ebene vom Ausschluss aus dem IStGH profitieren könnte, bleibt unklar, ob dies langfristig seine Autorität stärken wird.

Die Entscheidungen stehen im Kontrast zu den Bestrebungen des IStGH, der als wichtiger Akteur zur Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen anerkannt ist und bis Dezember 2024 in mehreren Konfliktsituationen weltweit ermittelte, darunter in der Demokratischen Republik Kongo und Afghanistan.

Die Entwicklung im Fall Ungarn könnte nicht nur das Verhältnis zu anderen EU-Staaten beeinflussen, sondern auch die gesamte Glaubwürdigkeit und die Funktionsweise des IStGH auf dem internationalen Parkett beeinträchtigen. Die Frage bleibt, wie die internationale Gemeinschaft auf Ungarns plötzlichen Schritt reagieren wird und welche weiteren Auswirkungen dieser auf die globale juristische Landschaft haben könnte.

Für weiterführende Informationen können Sie die Berichte von Vienna.at, Tagesschau und Wikipedia einsehen.

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Vienna, Österreich
Beste Referenz
vienna.at
Weitere Quellen
tagesschau.de

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