Kufstein

Urteile im Spionageprozess: Geldstrafen für Tiroler Ehepaar

Im Spionageprozess in Innsbruck wurden ein türkisches Ehepaar wegen der Weitergabe geheimer Infos an den MIT zu Geldstrafen verurteilt, während ein Dritter freigesprochen wurde!

Ein spannender Prozess am Innsbrucker Landesgericht endete am Mittwoch mit einem Urteil im Fall eines Ehepaares türkischer Abstammung, das in Tirol lebt. Die beiden wurden schuldig gesprochen, Informationen an den türkischen Geheimdienst MIT weitergegeben zu haben. Ein dritter Angeklagter, der als ehemaliger Vorsitzender eines in Kufstein ansässigen türkischen Vereins bekannt ist, wurde jedoch von allen Vorwürfen freigesprochen.

Das Gericht stellte fest, dass das Ehepaar dazu beigetragen hatte, Informationen über andere in Österreich lebende türkische Staatsangehörige zu übermitteln, was als schwerwiegende Verletzung des österreichischen Nachrichtendienstgesetzes betrachtet wird. Insbesondere soll das Paar auch ein belastendes Video an den Geheimdienst weitergeleitet haben, das eine vertrauliche Aufnahme eines religiösen Lehrers zeigt.

Die Urteile im Detail

Während die Ehefrau, 42 Jahre alt, einer zusätzlichen Anklage gegenüberstand, die eine Liste von Namen systemkritischer Personen beinhaltete, wurden die Hauptanklagepunkte gegen das Paar letztlich mit Geldstrafen geahndet. Die Entscheidungen des Geschworenengerichts bestraften die Frau mit einer Geldbuße von 3.240 Euro, während ihr Ehemann 2.700 Euro zahlen muss. Im Vorfeld des Prozesses hatten alle drei Angeklagten auf „nicht schuldig“ plädiert und bei einer möglichen Verurteilung drohte ihnen bis zu zehn Jahre Haft.

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Das Gericht wertete die Geldstrafen als notwendig und erwähnte in diesem Zusammenhang die generalpräventive Funktion solcher Strafen, um einen starken Abschreckungseffekt zu schaffen. Die Richterin stellte klar, dass das Ehepaar vom Vorwurf der Überlieferung von Informationen an eine ausländische Macht, die besagte, sie hätten Männer in die Türkei gelockt, freigesprochen wurde.

Die Verteidiger des Ehepaares waren von den Entscheidungen des Gerichts überrascht und machten keine weiteren Erklärungen zu den Urteilen. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass eine Berufung möglich ist. Die Hintergründe des Falls sind komplex und bieten viel Raum für Diskussionen über die Rolle türkischer Geheimdienste in Europa sowie die rechtlichen Konsequenzen für die Betroffenen.

Für weiterführende Informationen zu den Geschehnissen und dem Prozessverlauf kann auf die aktuelle Berichterstattung auf tirol.orf.at verwiesen werden.

Quelle/Referenz
tirol.orf.at

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