
Innsbruck befindet sich in der kritischen Phase der Ausweisung von Bausperren, die einen tiefgreifenden Einfluss auf die Verwaltung ungenutzter Baulandflächen haben könnten. Die Stadtregierung, eine Koalition aus der Liste von Stadtchef Johannes Anzengruber (JA - Jetzt Innsbruck), den Grünen und der SPÖ, plant für die Gemeinderatssitzung am Donnerstag, dem 27. März, die Verhängung einer Bausperre über 23 Grundflächen, die insgesamt 26 Eigentümern gehören. Das Hauptziel dieser Maßnahme ist die Mobilisierung unbebauter Flächen für geförderten Wohnbau, um der Wohnraumnot in Innsbruck entgegenzuwirken.
Die Bausperre wurde als notwendig erachtet, um das kontinuierliche Überbieten von Grundstücken zu stoppen und leistbaren Wohnraum zu schaffen. Stadtplanungsamt hat anhand von Kriterien wie Mindestfläche und geeigneter Bauplatzkonfiguration 23 Flächen ausgewählt, die jeweils über 2.500 Quadratmeter groß sind. Bürgermeister Anzengruber hat betont, dass die Stadt auf einen „gemeinsamen und kooperativen“ Entwicklungsansatz abzielt, um die seit mindestens 15 Jahren ungenutzten Flächen effektiv zu aktivieren. Lebensmittelpunkt der Diskussion rund um diese Bausperre ist das Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) aus dem Jahr 1994, das einen rechtlichen Rahmen für diese Maßnahmen vorgibt.
Reaktionen und Widerstand
Die Reaktionen auf die geplante Bausperre sind gemischt. Die FPÖ hat diese Initiative bereits als „Enteignung“ kritisiert, da sie der Meinung sind, dass Eigentümern das Recht zur freien Verfügung über ihre Grundstücke entzogen wird. FPÖ-Stadtrat Markus Lassenberger bezeichnete die Stadtregierung als „linksradikale Genossentruppe“, was die Spannungen zwischen den politischen Lagern verdeutlicht. Dennoch zeichnet sich im Gemeinderat eine Mehrheit ab, da auch die KPÖ und die Liste Fritz die Bausperre unterstützen. Während die KPÖ einen konkreten Plan für neue Stadtwohnungen fordert, kritisieren die NEOS die Bausperre als „inakzeptabel“ und fordern mehr Transparenz.
Die Stadt steht unter Druck, eine Lösung zu finden. Um den Konflikt mit den Eigentümern deeskalieren zu können, betont Anzengruber einen partnerschaftlichen Umgang und die Notwendigkeit von Dialogen. Nach dem Beschluss der Bausperre wird die Stadt alle betroffenen Eigentümer direkt kontaktieren. In Gesprächen könnte es darum gehen, welche Flächen für den geförderten Wohnbau zur Verfügung gestellt werden können. Dies könnte auch Infrastrukturprojekte und Verbesserungen an bestehenden Wohnanlagen einschließen.
Langfristige Perspektive
Die Bausperre wird vorerst für ein Jahr gelten und soll dazu dienen, den rechtlichen Rahmen für die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzepts (ÖROKO) zu festigen. Die Stadt Innsbruck hat seit November 2022 den Status als „Vorbehaltsgemeinde“, was zusätzliche Verpflichtungen bei der Festlegung von Vorbehaltsflächen nach sich zieht. Im Rahmen dieser Bausperre wird es notwendig sein, dass Eigentümer maximal 50% ihrer Flächen an die Stadt oder gemeinnützige Wohnbauträger verkaufen, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Bei fehlender Kooperation könnte der Gerichtsweg eingeschlagen werden.
Insgesamt möchte die Stadt mit dieser Strategie „Fehlentwicklungen“ wie hastige Grundstücksteilungen verhindern und dazu beitragen, dass ungenutztes Bauland in Innsbruck sinnvoll für die Schaffung von Wohnraum erschlossen wird. Die nächsten Schritte werden entscheidend für die Umsetzung dieser Pläne sein, und die kommenden Gemeinderatssitzungen stehen im Fokus der öffentlichen und politischen Aufmerksamkeit. Weitere Informationen zu dieser Thematik sind unter tirol.orf.at zu finden.
Für eine umfassende Berichterstattung über die Bausperre in Innsbruck siehe auch dolomitenstadt.at und meinbezirk.at.
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