Die Stadt Innsbruck hat einen bedeutenden Schritt unternommen, um den Zugang zu städtischen Wohnungen zu erleichtern. Ab Juni 2025 wird die erforderliche Hauptwohnsitzdauer, die bisher fünf Jahre betrug, auf vier Jahre verkürzt. Diese Entscheidung wurde in einer Pressekonferenz angekündigt, bei der auch neue Kriterien für die Vergabe von Stadtwohnungen vorgestellt wurden.
Im Rahmen dieser Änderungen wird außerdem die Belastungsgrenze für das Nettofamilieneinkommen gesenkt. Künftig dürfen nur noch 33 Prozent des Einkommens für die Miete aufgebracht werden, statt der bisherigen 40 Prozent. Vizebürgermeister Georg Willi, zuständig für das Wohnressort, betonte zudem, dass auch Personen ohne dauerhaften Aufenthaltstitel, die in Innsbruck leben und arbeiten, künftig die Möglichkeit haben, eine Stadtwohnung zu beantragen, sofern sie einen Aufenthaltstitel mit Arbeitsmarktzugang besitzen.
Modernisierung und Flexibilität im Vergabesystem
Bürgermeister Johannes Anzengruber erläuterte, dass diese Veränderungen unter dem Motto „Modernisierung“ stehen. Mit der Einführung eines Punktesystems und einer Online-Plattform wird die Vergabe transparenter und effizienter gestaltet. Zudem wird das sogenannte „Innsbrucker Wohnticket“ eingeführt, welches die Flexibilität bei Wohnungswechseln erhöhen soll. Aktuell stehen in Innsbruck etwa 17.000 Wohnungen zur Verfügung, während rund 2000 Personen auf der Warteliste für eine Stadtwohnung stehen.
Diese neuen Richtlinien sollen eine Öffnung zur „starken Mitte in der Gesellschaft“ darstellen, wie Benjamin Plach von der SPÖ, Klubobmann des Wohnungsausschusses, feststellte. Er sieht in den Maßnahmen eine Chance, mehr Menschen auf der Warteliste für Stadtwohnungen eine Perspektive zu geben. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, auch weiterhin mit gemeinnützigen Wohnbauträgern enger zusammenzuarbeiten und mehr Studentenheime zu schaffen, um den Wohnungsmarkt weiter zu entlasten.
Zusätzlich wurde das Thema der Leerstandsabgabe angesprochen. Vizebürgermeister Willi betonte, dass hier das Land Tirol gefordert ist, gesetzliche Änderungen vorzunehmen. Derzeit funktioniert die Leerstandserklärung auf Basis der Selbstauskunft der Eigentümer, doch Willi forderte eine verbindliche Regelung, um mehr Transparenz und Effizienz zu gewährleisten. Er stellte fest, dass von 7000 erfassten ungenutzten Wohneinheiten im Jahr 2023 nur 50 Leerstandserklärungen eingegangen sind, was auf ein bestehendes Problem hinweist.