Innsbruck sieht sich bald mit neuen Regeln für die Vergabe städtischer Wohnungen konfrontiert, die darauf abzielen, den Wohnungsmarkt zugänglicher und familienfreundlicher zu gestalten. Diese überarbeiteten Richtlinien sollen am 10. Oktober 2024 im Gemeinderat beschlossen werden und resultieren aus einer intensiven Workshop-Reihe, die von 2022 bis 2023 stattfand. Teilnehmer dieser Workshops umfassten Vertreter der Gemeinderäte, städtische Mitarbeiter, Wohnbauträger sowie soziale Organisationen und externe Fachexperten, wodurch wertvolle Einsichten in die Neugestaltung der Richtlinien einflossen.
Bürgermeister Johannes Anzengruber äußerte sich erfreut über den Prozess: „Wir haben in diesem Prozess die Expertise aus der Verwaltung, den Sozialvereinen und dem Wohnbau vereint, um möglichst praxisnahe Lösungen zu entwickeln.“ Dabei wurde auch von den Erfahrungen anderer Städte wie Freiburg und Wien profitiert. Der Schwerpunkt der neuen Regelungen liegt auf Flexibilität, besonders beim Wohnungswechsel, sowie einer effektiveren Handhabung des Punktesystems zur Vergabe von Wohnungen.
Details zur Neuregelung
Ein zentrales Ziel der neuen Vergaberichtlinien ist es, den Zugang zu städtischen Wohnraum gerechter und transparenter zu gestalten. Vizebürgermeister Georg Willi erläuterte, dass die neuen Richtlinien auch den sozialen Bedürfnissen Rechnung tragen und die Anzahl der Antragsberechtigten erweitern werden. Dies umfasst insbesondere Menschen ohne dauerhaften Aufenthaltstitel, die jedoch in Innsbruck leben und arbeiten. Diese Maßnahme könnte unter anderem die bestehenden Notunterkünfte entlasten.
Ein weiteres wichtiges Element ist das geplante „Innsbrucker Wohnticket“, das zusammen mit einer neuen Online-Plattform die Vergabe von städtischen Wohnungen modernisieren soll. Zudem wird der Wohnbedarf künftig ab einer Mietzinsbelastung von 33 Prozent des Nettofamilieneinkommens definiert, was mehr Angehörige der Mittelschicht erreichen könnte.
„Was lange währt, wird endlich gut!“, so beschrieb Ausschussvorsitzender Benjamin Plach den Fortschritt, der nach jahrelangen Vorbereitungen gelungen ist. Diese Reform stellt einen bedeutenden Schritt zur Verwirklichung einer bürgerfreundlichen Wohnraumversorgung dar und soll es ermöglichen, dass vorgemerkte Personen transparenter nach sozialen Kriterien priorisiert werden.
Reaktionen aus der Politik
Die Opposition zeigt sich gemischt gegenüber den neuen Regelungen. Während die Alternative Liste Innsbruck (ALi) die Neufassung grundsätzlich unterstützt, warnt GRin Evi Kofler vor möglichen Nachteilen, wie der Kürzung des Kinderzuschlags und einer Erhöhung der Mindestgröße für die Vormerkung. Sie fordert auch zusätzliche städtische Mietzinszuschüsse für Geringverdienende.
Die KPÖ äußert hingegen Bedenken und sieht in den neuen Regeln einen möglichen Nachteil für viele Menschen, da die Sperrfristen nach einer abgelehnten Bewerbung als problematisch empfunden werden. Dies könnte nicht nur den Zugang zu entsprechenden Wohnungen gefährden, sondern auch Menschen aus ihrem gewohnten Umfeld reißen. Der Mangel an leistbarem Wohnraum bleibt dennoch eine große Herausforderung, da aktuell etwa 5.000 Personen auf der Warteliste stehen.
Diese Entwicklungen rund um die Wohnungsvergabe in Innsbruck sind Teil einer breiteren Diskussion über die Erreichbarkeit und die sozialen Aspekt des Wohnens in der Stadt. Für weitere Details zu diesem Thema bietet die Berichterstattung auf www.meinbezirk.at tiefe Einblicke.