
In Österreich gibt es seit 2022 die legale Möglichkeit des assistierten Suizids, doch die Umsetzung in der Praxis ist oft mit Hürden verbunden. Dies kritisiert die Palliativmedizinerin Christina Kaneider, die als Geschäftsführerin der Österreichischen Gesellschaft für ein Humanes Lebensende (ÖGHL) tätig ist. So fehlen beispielsweise umfassende Listen von Ärztinnen und Ärzten, die über diese Thematik aufklären können. Dies führt dazu, dass viele Menschen, die Unterstützung beim Sterben suchen, keinen Zugang zu den notwendigen Informationen finden.
In vielen Pflegeeinrichtungen, darunter auch in Krankenhäusern, gibt es teilweise strikte Regelungen, die es Mitarbeitenden untersagen, Bewohner über assistierten Suizid zu informieren. Im Haus Salurn in Wattens sieht die Situation jedoch anders aus. Ein besonderer Vorfall hat dort dazu geführt, dass spezifische Abläufe für Sterbewünsche entwickelt wurden, die den betroffenen Personen eine respektvolle und gut begleitete Entscheidungsfindung ermöglichen.
Regelungen im Seniorenheim Wattens
Im Haus Salurn wurden standardisierte Planungen eingeführt, die sicherstellen, dass der Entscheidungsprozess für sterbewillige Bewohner niemanden unter Druck setzt und stattdessen supportiv begleitet wird. Carina Gartlacher, die Heimleiterin, betont, dass das Pflegepersonal nicht bei der Durchführung des assistierten Suizids anwesend sein muss. Um eine sichere Aufbewahrung der medizinischen Präparate zu gewährleisten, wurde ein spezieller Safe angeschafft, auf den nur die sterbewillige Person oder deren Assistenz Zugriff hat.
Ein weiterer wichtiger Aspekt dieser Regelungen ist die umfassende Dokumentation aller Abläufe, die ab dem Moment beginnt, in dem eine Person den Wunsch nach Sterben äußert. Dabei werden verschiedene Themen angesprochen, wie Schmerzlinderung, die Durchführung von Abschiedsritualen und die seelsorgerische Begleitung. Alle Schritte werden sorgfältig aufgezeichnet, was dazu beiträgt, Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Rolle des Pflegepersonals
Es obliegt den Bewohnern selbst, die notwendigen Schritte zur Ausführung des assistierten Suizids zu vollziehen. Dazu zählt das Beschaffen des Präparats sowie die Entscheidung über dessen Aufbewahrung. Pflegekräfte dürfen sich dabei nicht aktiv einbringen, und das Personal selbst äußert, dass anfangs eine Unsicherheit herrschte. Maria Sachsenmaier, eine Vertreterin der Belegschaft, berichtet jedoch, dass es schnell klar wurde, dass Pflegekräfte nicht zu Handlungen gezwungen werden, die sie nicht ausführen möchten. Die Unterstützung durch das Team vor und nach dem Vorgang beinhaltet auch eine Supervision, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden gut begleitet werden.
Trotz des offenen Dialogs über assistierten Suizid im Seniorenheim gab es bisher keinen Anstieg an Menschen, die diesen Weg ebenfalls einschlagen wollten. Der initiierten Reform ist ein konkreter Anlassfall vorausgegangen, jedoch bleibt das Thema für die meisten Bewohner, trotz der angebotenen Möglichkeiten, eines, das nicht in weiterer Folge nachgeahmt wurde.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den assistierten Suizid sind klar definiert: Die betroffene Person muss an einer nicht heilbaren Krankheit leiden, und ihr Leidenszustand muss als nicht mehr abwendbar gelten. Die Sterbeverfügung kann nur durch einen Notar oder eine Patientenvertretung aufgesetzt werden. Diese Prozesse müssen durch zwei zeitlich getrennte Aufklärungsgespräche durch geeignete Ärztinnen und Ärzte begleitet werden. Letztlich obliegt die Einnahme des Präparats jedoch allein den sterbewilligen Personen, was die Bedeutung von Selbstbestimmung in diesem sensiblen Kontext unterstreicht.
Diese verschiedenen Aspekte und Regelungen im Haus Salurn in Wattens bieten einen Einblick in das komplexe Thema des assistierten Suizids in der Region. Wenn Sie mehr Informationen wünschen, finden Sie die detaillierte Berichterstattung hier.
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