Teilpension 2026: Entlastung für 10.000 Arbeitskräfte in Österreich!
Teilpension 2026: Entlastung für 10.000 Arbeitskräfte in Österreich!
Österreich - Die österreichische Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat heute die Verhandlungen zur Einführung der Teilpension als erfolgreich abgeschlossen erklärt. Mit diesem neuen Modell haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Erwerbsbiografie zu verlängern, indem sie Arbeit und Pension kombinieren. Die Teilpension wird ab Januar 2026 eingeführt und soll eine attraktive Option für viele Beschäftigte darstellen. Schumann betont die Maßnahmen als Teil eines umfassenden Pensionsreformpakets, das die Finanzierbarkeit des Systems langfristig sichern soll, wie auch heute.at berichtet.
Durch die Teilpension werden dem Sozialministerium Einsparungen in Höhe von 197 Millionen Euro im ersten und 402 Millionen Euro im zweiten Jahr prognostiziert. Rund 10.000 Menschen sollen von dieser Regelung profitieren. Zudem sind im Rahmen der Reform auch Einsparungen für die Altersteilzeit vorgesehen: 59 Millionen Euro im Jahr 2026 und 89 Millionen Euro im Jahr 2027. Der gegenwärtige Zustand zeigt, dass etwa 36.500 Menschen in der Altersteilzeit sind.
Bedingungen für die Teilpension
Die Teilpension kann von Versicherten ab dem Zeitpunkt ihres Anspruchs auf Alterspension angetreten werden. Hierbei gelten verschiedene Altersgrenzen, die je nach Regelung variieren: Die Korridorregelung sieht den Eintritt ab 63 Jahren vor, während die Langzeitversichertenregelung bereits ab 62 Jahren greift. Schwerarbeiter können bereits ab 60 Jahren in die Teilpension gehen. Für die Alterspension gelten unterschiedliche Regelungen für Männer und Frauen, die von den jeweiligen Eintrittsdaten bis 2033 abhängen.
Eine grundlegende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Teilpension ist die Reduktion der Arbeitszeit um 25 bis 75 Prozent, wobei die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist. Bei einer Reduktion der Arbeitszeit variieren die finanziellen Ansprüche: Bei 25-40% Reduktion erhalten Teilpensionisten 25% ihres Pensionsanspruchs als Entlohnung, bei 41-60% sind es 50% und bei 61-75% erhalten sie 75% des Pensionsanspruchs. Ein Beispiel zeigt: Ein 63-Jähriger mit einem Pensionsanspruch von 3.000 Euro, der seine Arbeitszeit um 50% reduziert, erhält eine Teilpension von 1.347 Euro, wie auch kurier.at berichtet.
Altersteilzeit und Übergangsregelungen
Die Reform sieht zudem eine Fusion von Teilpension und Altersteilzeit vor. Zukünftig wird die Bezuschussung der Altersteilzeit von fünf auf drei Jahre reduziert. Diese besteht nur, solange kein Pensionsanspruch besteht. Für die Übergangsregelung wird die maximale Laufzeit der Altersteilzeit bis 2026 auf 4,5 Jahre gesenkt. Im Jahr 2027 beträgt sie dann noch vier Jahre und 2028 nur noch 3,5 Jahre.
Schließlich wird erwartet, dass der Nationalrat im Juli über die geplante Reform abstimmen wird. Allerdings gibt es derzeit Unklarheiten bezüglich des Fertigstellungsstatus des angekündigten Nachhaltigkeitsmechanismus, der ab 2030 die Pensionskosten regulieren soll. Geplant ist zudem eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters ab 2030, die von der tatsächlichen Erhöhung der Pensionsreserven abhängt.
Die Implementierung dieser Reformen zeigt den großen Handlungsbedarf im österreichischen Pensionssystem, in dem bereits heute etwa 2,5 Millionen Pensionisten leben, eine Zahl, die bis 2045 auf 3,25 Millionen ansteigen könnte. Dies steht im Kontrast zu einem Rückgang bei den einzahlenden jungen Menschen. Jährlich muss der Bund bis zu 30 Milliarden Euro zur Pensionsfinanzierung bereitstellen, was 25 Prozent des Gesamtbudgets entspricht.
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