Pensionsreform 2026: Alterszeit künftig auf drei Jahre begrenzt!
Pensionsreform 2026: Alterszeit künftig auf drei Jahre begrenzt!
Österreich - Die österreichische Bundesregierung plant eine umfassende Reform des Pensionssystems, die 2026 in Kraft treten soll. Ein zentrales Element dieser Reform ist die Einführung der Teilpension, die künftig als Alternative zur bisherigen Altersteilzeit angeboten wird. Laut oe24 wird die Altersteilzeit von maximal fünf Jahren auf drei Jahre verkürzt. Ab 2026 wird somit die Bezugszeit der Altersteilzeit schrittweise um sechs Monate pro Jahr gekürzt, was Einsparungen von 197 Millionen Euro in 2026 und 400 Millionen Euro in 2027 verspricht.
Die Teilpension wird für alle Personen mit Pensionsanspruch, einschließlich Alters-, Korridor- und Schwerarbeiterpension, verfügbar sein. Diese ermöglicht eine Arbeitszeitreduktion zwischen 25 und 75 %. Für den reduzierten Arbeitszeitanteil wird das Pensionskonto geschlossen, während der Rest weiterhin Pensionsansprüche generiert. So könnte beispielsweise ein Herr Huber, der seine Arbeitszeit um 50 % reduziert, eine Teilpension von 1.347 Euro erhalten, erklärt Kurier.
Überblick der Veränderungen
Insgesamt sollen die Reformen bis 2026 dazu führen, dass die Teilpension neben der Alterspension attraktives Arbeiten im Alter ermöglicht. Die Regierung plant auch, Arbeitnehmer von Sozialversicherungsabgaben zu befreien, wobei Arbeitgeber weiterhin einen Teil der Beiträge zahlen. Die Reduktion der Arbeitszeit in der Teilpension erfolgt über drei Optionen:
- 25-40% Reduktion: 25% der Gesamtgutschrift.
- 41-60% Reduktion: 50% der Gutschrift.
- 61-75% Reduktion: 75% der Gutschrift.
Ein Beispiel zeigt, dass ein 63-Jähriger mit einem Pensionsanspruch von 3.000 Euro bei 50% Teilpension eine Förderung von 1.347 Euro erhält, jedoch mit Abschlägen von 5,1% bei früherem Pensionsantritt rechnen muss.
Einsparungen und Zukunftsausblick
Laut Arbeiterkammer ist die Reform auch auf Einsparungen von 59 Millionen Euro in 2025 und 89 Millionen Euro in 2026 ausgelegt. Bei dieser Reform wird die bestehende Altersteilzeit zwar nicht gänzlich abgeschafft, jedoch stark eingeschränkt. Für Personen ohne vorzeitigen Pensionsanspruch wird die Wartezeit um zwei Jahre verlängert.
Die Landesregierung sieht in diesen Maßnahmen die Chance auf eine nachhaltige Reform des Pensionssystems, insbesondere angesichts der demografischen Herausforderungen. Es ist auch geplant, die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit flexibler zu gestalten und die Schwerarbeitspension zu reformieren.
Insgesamt wird die Einführungsreform auch als Anreiz zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Personen verstanden und soll auf ein einheitliches System der Teilpension setzen. Die Verhandlungen über die Pensionsreform stehen kurz vor dem Abschluss, die Übersicht über künftige Veränderungen im Pensionssystem wird somit schon bald Realität.
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