Österreich

Strafverfolgung im Fokus: FPÖ fordert klare Regeln für Datensicherung!

Die Diskussion um die Sicherstellung von Handy-Daten wird durch die Aussagen des FPÖ-Justizsprechers Harald Stefan neu beleuchtet. In einer Erklärung erläuterte er, dass die Freiheitlichen die Effektivität der Strafverfolgung nicht behindern, sondern sich an die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) halten möchten. „Wir wollen lediglich Maßnahmen umsetzen, die den grundlegenden Schutz der Bürgerrechte berücksichtigen“, betonte Stefan. Der Antrag zur Handysicherstellung sieht vor, dass Daten nur zur Strafverfolgung genutzt werden, und nicht allgemein an die Staatsanwaltschaft bereitgestellt werden sollen, um Missbrauch zu vermeiden, so berichtete {{ots.at}}.

Die Regelungen zur Durchsuchung und Beschlagnahme von Beweismitteln, gemäß dem Strafprozessrecht, sind klar definiert. Die §§ 102 ff. StPO legen fest, dass Durchsuchungen sowohl zur Auffindung von Beweismaterial als auch zur Ergreifung von Beschuldigten durchgeführt werden können. Während die Durchsuchung beim Verdächtigen direkt von den Ermittlungsbehörden veranlasst werden kann, müssen bei Durchsuchungen bei Dritten näher liegende Anhaltspunkte für den Verdacht vorliegen. Ein Durchsuchungsbeschluss ist in der Regel erforderlich, kann aber im Falle von „Gefahr im Verzug“ auch von der Staatsanwaltschaft erlernt werden, wie {{juracademy.de}} erläutert.

Wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass nur diejenigen Daten, die für die laufenden Ermittlungen relevant sind, verwendet werden dürfen. Dabei handelt es sich um eine Abwägung zwischen dem Schutz der Grundrechte und der Notwendigkeit, Strafen zu verhängen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass durch die Auswertung der Daten die Privatsphäre der Bürger gewahrt bleibt. Stefan macht auch deutlich, dass die Durchführung dieser Maßnahmen transparent sein sollte, sodass die Gerichte für die Datenanalyse zuständig sind und nicht die Staatsanwaltschaft, um Missbrauch vorzubeugen.

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Laimgrubengasse 10, 1060 Wien, Österreich
Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
juracademy.de

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