Steuerrückzahlungen 2025: Kärntner holen fast 9 Millionen Euro zurück!
Steuerrückzahlungen 2025: Kärntner holen fast 9 Millionen Euro zurück!
Kärnten, Österreich - Im Jahr 2025 konnte die Arbeiterkammer Kärnten einen beeindruckenden Erfolg verzeichnen: Rund 9.897 Beschäftigte erhielten Unterstützung, was einer Steigerung von 31% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Diese positive Bilanz geht mit einem gestiegenen Betrag von mehr als 8,7 Millionen Euro einher, den die Betroffenen vom Finanzamt zurückgeholt haben. Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig die Informations- und Beratungsangebote in steuerlichen Angelegenheiten sind, wie gailtal-journal.at berichtet.
Insgesamt fanden 7.897 Beratungen telefonisch, 1.585 persönlich und 415 schriftlich statt. Oft wandten sich die Beratungsuchenden mit Fragen zu Pendler:innen und den unterschiedlichen Höhen des Pendlerpauschales sowie des Pendlereuros für die Jahre 2023 und 2024 an die Expert:innen. Besonders hervorzuheben ist, dass Steuerexpertin Diana Jusic darüber informierte, dass das Pendlerpauschale bis Juni 2023 um 50% und der Pendlereuro sogar um das Vierfache erhöht wurde. Diese Erhöhung war jedoch ab Juli 2023 nicht mehr gültig.
Häufige Anliegen der Ratsuchenden
Ein bedeutendes Thema war auch die ab Oktober 2023 eingeführte 2-Faktor-Authentifizierung für das FinanzOnline-Portal, über die viele Ratsuchende unsicher waren. Ein konkretes Beispiel einer erfolgreichen Beratung illustriert die Wichtigkeit der Unterstützung: Eine Kärntnerin konnte durch die Inanspruchnahme von Beratung Ansprüche auf den Kindermehrbetrag und den Alleinerziehabsetzbetrag geltend machen, was zu einer Gutschrift von 2.748 Euro führte.
Ein weiterer Fall betraf einen Kärntner, bei dem eine anfängliche Nachforderung von 6.000 Euro durch die Berücksichtigung des Familienbonus Plus und des Alleinverdienerabsetzbetrags auf eine Gutschrift von 1.049 Euro reduziert werden konnte. Auch eine Nachforderung seiner Ehefrau wurde durch das Absetzen von Ausbildungskosten signifikant gesenkt.
Pendelpauschale und Verkehrsabsetzbetrag
Die Möglichkeit, die Pendlerpauschale und den Pendlereuro bis zu fünf Jahre rückwirkend zu beantragen, bietet eine zusätzliche finanzielle Entlastung. So kann zum Beispiel der Antrag für 2025 bis Ende Dezember 2030 gestellt werden, wie oesterreich.gv.at ausführt. Damit können Anspruchsberechtigte nicht nur die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen, sondern auch den automatischen Verkehrsabsetzbetrag, der von den Arbeitgebern berücksichtigt wird.
Für die Jahre 2023 bis 2025 gelten folgende Werte für den Verkehrsabsetzbetrag, den Pendler:innen je nach Entfernungen zugestanden wird:
Jahr | Verkehrsabsetzbetrag (Jahr) |
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2023 | 421 Euro |
2024 | 463 Euro |
2025 | 487 Euro |
Die Pendlerpauschale kann zusätzlich beantragt werden, wenn die Wohnung weit von der Arbeitsstätte entfernt ist oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Hierbei gibt es zwei Kategorien: das „kleine“ Pendlerpauschale und das „große“ Pendlerpauschale, deren Beträge ebenfalls von der Entfernung abhängen, wie bmf.gv.at detailliert beschreibt.
Abschließend ist festzuhalten, dass sowohl das Pendlerpauschale als auch der Pendlereuro engagierten Beschäftigten helfen können, ihren finanziellen Aufwand für die Fahrten zur Arbeitsstelle zu verringern. Diese Angebote, kombiniert mit einer umfassenden Beratung, zeigen, wie wichtig die Unterstützung in steuerlichen Angelegenheiten ist.
Details | |
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Ort | Kärnten, Österreich |
Quellen |
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