Die Umsatzsteuer auf Lebensmittelspenden in Österreich wird ab dem 1. August 2024 abgeschafft, was bedeutet, dass karitative Organisationen keine Umsatzsteuer mehr zahlen müssen. Die Tafel Österreich, eine gemeinnützige Organisation, hat sich maßgeblich für diese Änderung eingesetzt. In Österreich werden jährlich über 1.000.000 Tonnen Lebensmittel verschwendet, während 1,5 Millionen Menschen von Armut bedroht sind, wovon 420.000 unter schwerer Ernährungsarmut leiden.
Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden
Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, die an spendenbegünstigte gemeinnützige Organisationen wie Die Tafel Österreich gespendet werden. Dies ermöglicht es Unternehmen, die Vorsteuer für Warenspenden geltend zu machen, ohne der Umsatzsteuerpflicht zu unterliegen. Diese Maßnahme soll den Kampf gegen Lebensmittelverschwendung, Hunger und Armut unterstützen.
Bedeutung für CSRD
Die Änderung der Umsatzsteuerregelung für Lebensmittelspenden steht im Zusammenhang mit der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD). Unternehmen müssen immer transparenter darüber informieren, was mit ihren Spenden geschieht und welche Auswirkungen sie auf bedürftige Empfänger, die Gesellschaft und den Klimaschutz haben. Diese Transparenz wird auch benötigt, um die Einhaltung der CSRD-Vorschriften sicherzustellen.
Unterstützung von Unternehmen und Bedürftigen
Die Tafel Österreich bietet Unternehmen, die Lebensmittel und Getränke spenden, eine Spendenbestätigung und einen Wirkungsreport an. Diese Dokumente dienen als Nachweis dafür, dass die Spenden zu 100 % bei armutsbetroffenen Menschen ankommen und zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) beitragen. Durch diese Maßnahmen sollen die Auswirkungen von Spenden messbar und nachvollziehbar gemacht werden.