Südoststeiermark

Neues Gesetz: Snus-Kauf in der Steiermark erst ab 18 Jahren erlaubt

Ab sofort dürfen in der Steiermark nur noch über 18-Jährige Snus kaufen – ein Schritt zum Schutz der Jugend, der für großen Aufruhr sorgt!

In der Steiermark tritt heute eine bedeutende Änderung in Kraft: Der Erwerb von Nikotinbeuteln, auch bekannt als Snus, ist nun ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Bisher konnten Jugendliche ab 16 Jahren die nikotinhaltigen Beutel in Trafiken kaufen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Jugendschutz zu stärken und ein weiteres Risiko in der Suchtprävention zu minimieren.

Bis zum 30. September war es für junge Menschen möglich, diese Produkte problemlos zu erwerben. Seit dem 1. Oktober sind die Regeln verschärft. Damit schließt das neue Gesetz eine wichtige Lücke im steirischen Jugendschutzgesetz. Suchtfördernde Produkte wie Snus gewinnen insbesondere bei Jugendlichen an Popularität. Gesellschaftlich wird derzeit noch über zusätzliche Regulierungen diskutiert, um weiteren Entwicklungen präventiv entgegenzuwirken.

Die Gefahren von Nikotinbeuteln

Nikotinprodukte wie Snus und Vapes werden unter Jugendlichen immer beliebter. Anders als bei herkömmlichen Zigaretten, die Tabak verbrennen, gibt es bei Snus keinen Rauch. Stattdessen wird das Nikotin über die Mundschleimhaut aufgenommen, wenn die Beutel unter die Lippen geklemmt werden. Dies führt dazu, dass der Wirkstoff sehr schnell in den Blutkreislauf gelangt, selbst bis ins Gehirn. Laut der Suchtprävention werden diese Produkte als „Next Generation Products” oder „Reduced Risk Products” bezeichnet, da sie oft als weniger schädlich wahrgenommen werden, was jedoch ein gefährlicher Trugschluss sein kann.

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Eine interessante Tatsache ist, dass ein Nikotinbeutel vergleichbar mit dem Nikotingehalt von drei Zigaretten ist. Nikotinbeutel enthalten zwischen vier und elf Milligramm Nikotin, einige Sorten bieten sogar bis zu 20 Milligramm an. Im Gegensatz dazu liefert eine normale Zigarette rund zwölf Milligramm Nikotin, jedoch wird nur etwa ein Zehntel davon effektiv über das Rauchen aufgenommen. Diese Unterschiede können dazu führen, dass Konsumenten der Nikotinbeutel glauben, sie konsumieren weniger Schadstoffe, während die Suchtgefahr steigt.

Die Entscheidung, das Gesetz anzupassen, wurde im steirischen Landtag getroffen, um einen weiteren Schritt in der Suchtprävention zu unternehmen. Überdies wird gefordert, dass auch der Nikotingehalt dieser Produkte reglementiert wird sowie Einschränkungen bei Werbemöglichkeiten. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Dichte und Vielfalt von Nikotinprodukten, die auch in geschlossenen Räumen konsumiert werden können, ein ernstzunehmendes Problem darstellen.

In Anbetracht dieser Entwicklungen bleibt abzuwarten, wie die Maßnahmen wirken werden und ob weitere gesetzliche Regelungen folgen. Die Problematik von Nikotinbeuteln und deren Einfluss auf junge Menschen wird weiterhin intensiv diskutiert, wobei Experten immer wieder auf die Notwendigkeit von Aufklärung hinweisen.

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Quelle
meinbezirk.at

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