
In der steirischen Gemeinde St. Peter-Freienstein sorgt eine lautstarke Kirchenglocke für erhebliche Streitigkeiten. Ein Ehepaar hat bereits im September 2024 Klage gegen die Wahlfahrtkirche Maria Freienstein eingereicht, wegen "unerträglichem und ortsunüblichen Glockengeläute". Bei einer Verhandlung am Landesgericht Leoben wurde deutlich, dass die seit 2018 installierte Glocke täglich ab 12 Uhr drei Minuten läutet und zudem an Samstagen sowie während Gottesdiensten zu hören ist. Laut der Anwältin des Klägers verursacht das Geläut gesundheitliche Probleme, einschließlich starkem Migräneanfall für ihren Mandanten, da die Lärmmessungen Spitzenwerte von bis zu 92 Dezibel zeigen, seit Oktober 2023. Diese Lärmbelastung wird von der beklagten Seite jedoch nicht nachvollzogen, wie der Obmann des Pfarrgemeinderates in dem Verfahren deutlich machte.
Gescheiterte Einigungsversuche
Der Prozess wird durch den Versuch der Richterin, eine einvernehmliche Lösung zu finden, zusätzlich kompliziert. Während die Kirche bereit war, das Samstagsläuten einzustellen, fordert der Kläger jedoch, dass nur 13 Mal im Jahr geläutet werden darf und ein Lärmschutz installiert wird. Dies wurde jedoch abgelehnt, da es den Denkmalschutzbestimmungen widersprechen würde. Die Richterin wies darauf hin, dass Immissionsstreitigkeiten durch Kirchgeläute nicht einfach ein innerkirchliches Anliegen seien, sondern vor Gericht verhandelt werden können. Nachdem eine Lärmmessung durch einen Sachverständigen in Aussicht gestellt wurde, müssen beide Parteien einen Vorschuss von jeweils 2.000 Euro für die Gutachterkosten zahlen, bevor es zu einer neuen Verhandlung kommt, wie heute.at berichtete.
Ein ähnlicher Fall aus der Vergangenheit verdeutlicht die Probleme, die bei rechtlichen Auseinandersetzungen entstehen können. Ein ehemaliger Hausbesitzer kämpfte über viele Jahre um die Rückübertragung seines Hauses nach einer Zwangsversteigerung. Trotz mehrfacher Rückkaufangebote und durchgeführter Reparaturen wurde den Forderungen des Klägers nicht nachgekommen. Der Anwalt, der das Haus ersteigert hatte, weigert sich hartnäckig, einen Kaufvertrag zu erstellen, was schließlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führte, in der die Rückzahlungen nicht anerkannt wurden. Diese Situation wurde von juraforum.de aufgedeckt und zeigt die Schwierigkeiten auf, die Betroffene oft in ihrem Kampf um Rechte und Besitztümer erleben.
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