In einer dramatischen Wende mussten zahlreiche Menschen in der Steiermark um ihre Ersparnisse bangen, denn eine große Möbelkette ist bankrott gegangen. Rund 1.350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von diesem Konkurs betroffen, wobei 200 von ihnen in der Steiermark beschäftigt waren. Tausende Kunden, die Gutscheine erworben oder bereits bezahlte Bestellungen getätigt haben, stehen nun im Regen. Die Rechtslage ist kompliziert, denn die Frage bleibt, ob und wie diese Kunden zu ihrem Geld kommen können. Wie ORF Steiermark berichtete, betrifft dies insbesondere Kunden, die bereits Zahlungen geleistet haben, aber noch auf ihre Ware warten.
Für online bestellte, aber nicht bezahlte Waren können Käufer ihr 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen. Doch für jene, die betroffen sind, weil sie eine Anzahlung geleistet haben, könnte die Situation weitaus schwieriger werden, da ihre Forderungen im Insolvenzverfahren möglicherweise nur als einfache Konkursforderungen gelten. Expertin Bettina Schrittwieser von der Arbeiterkammer Steiermark erklärt, dass die Rückerstattung der Anzahlungen abhängig von der Quote des Insolvenzverfahrens sei, die sehr wahrscheinlich unter zehn Prozent liegen wird. Kunden, die auf Gutscheine hoffen, müssen ähnliche Hürden überwinden: Die Anmeldung kostet 25 Euro und lohnt sich nur bei einem Gutscheinwert von über 250 bis 300 Euro, so Schrittwieser.
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