In den letzten Tagen wurde die Sicherheit an mehreren Bahnhöfen in Österreich durch Bombendrohungen erheblich beeinträchtigt. Betroffen waren Hauptbahnhöfe in Graz, Linz, Salzburg, St. Pölten und Klagenfurt. Alle Stations waren vorübergehend geschlossen, doch die Polizei meldete schnell Entwarnung, da keine gefährlichen Objekte gefunden wurden. Es wird vermutet, dass alle Drohungen von derselben Person stammen, basierend auf den Inhalten der ominösen Schreiben, die in jedem Fall per E-Mail eingingen.
Die Ermittlungen werden federführend von den Landesämtern für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung durchgeführt, unterstützt durch die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst. Ein Sprecher bestätigte, dass als Rechtsgrundlage gegen die unbekannten Verfasser Strafanzeigen wegen gefährlicher Drohung und Landzwang in Betracht gezogen werden.
Detaillierte Chronologie der Vorfälle
Die Welle der Bombendrohungen begann am Montag in Graz, als die Polizei eine E-Mail über eine mögliche Gefahr erhielt. Sowohl der Hauptbahnhof als auch der Ostbahnhof wurden evakuiert und umfassend durchsucht. Obwohl die Situation angespannt war, konnte bald Entwarnung gegeben werden, da kein Verdächtiges entdeckt wurde.
Am Dienstag folgte der Linzer Hauptbahnhof, der nach ähnlichen Sicherheitswarnungen geräumt wurde. Auch dort hieß es nach kurzer Zeit Entwarnung. Am Mittwoch wurden zuerst der Salzburger und dann der Klagenfurter Bahnhof betroffen. Die Sicherheitskräfte setzten intensive Maßnahmen in Gang, um die Bahnhöfe schnellstmöglich erneut freizugeben. In Klagenfurt wurde eine E-Mail mit einer Bombendrohung gegen 21 Uhr empfangen, gefolgt von der Evakuierung der Passagiere und Check-ups, die schließlich um 22.35 Uhr zur Wiedereröffnung des Bahnhofs führten. Auch der St. Pöltener Hauptbahnhof war am Mittwochabend für eine Stunde gesperrt, während Sicherheitskräfte eine Durchsuchung durchführten.
Zusätzlich gab es am späten Mittwochabend eine drohende Nachricht für den Flughafen Wien. Diese E-Mail war wenig spezifisch und offenbarte keine konkreten Informationen, diesen Vorfall jedoch einzeln zu betrachten. Laut den aktuellen Berichten der Polizei besteht kaum Grund zur Annahme, dass dies mit den anderen Bombendrohungen in Verbindung stehe.
Juristische Betrachtung der Situation
Es ist wichtig zu betonen, dass solche Drohungen rechtlich nicht als Bagatelle abgetan werden können. Laut Chefinspektor Johann Baumschlager wird den vermeintlichen Verfassern das Gewicht ihrer Taten sehr bewusst gemacht. Drohungen dieser Art können nach österreichischem Recht mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Solche Vorfälle der letzten Tage werfen ein Licht auf die Herausforderungen, die Sicherheitskräfte gegen eine ansteigende bedrohliche Kommunikation bewältigen müssen. Die fortlaufenden Ermittlungen sollen nicht nur zur Feststellung des Verfassers führen, sondern auch ein klares Signal gegen solche gefährlichen Drohungen senden. Detailreiche Informationen zu den aktuellen Entwicklungen können bei www.noen.at nachgelesen werden.
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