Dornauer wieder im Jagdglück: Waffenverbot nach sechs Jahren aufgehoben!
Georg Dornauer, ehem. SPÖ-Landesparteivorsitzender, darf nach Aufhebung seines Waffenverbots wieder jagen – Update vom 11.11.2025.

Dornauer wieder im Jagdglück: Waffenverbot nach sechs Jahren aufgehoben!
Am 11. November 2025 wurde das Waffenverbot gegen Georg Dornauer, den ehemaligen Tiroler SPÖ-Landesparteivorsitzenden und Landeshauptmann-Stellvertreter, offiziell aufgehoben. Das Verbot war seit 2019 in Kraft, nachdem Dornauer aufgefallen war, weil er sein geladenes Jagdgewehr bei offenem Fenster auf dem Rücksitz seines Porsches in der Innsbrucker Flughafengarage zurückgelassen hatte. Sicherheitsmitarbeiter des Flughafens entdeckten die Waffe, was zur Verhängung eines unbefristeten Waffenverbots durch die Bezirkshauptmannschaft führte, das später auch vom Landesverwaltungsgericht bestätigt wurde.
Infolge des verbots kam es zum Verlust seiner Tiroler Jagdkarte sowie zum Einzug seiner Waffe. Bei Dornauer handelt es sich nicht mehr um ein aktives Mitglied der Landesregierung, er erhielt jedoch in der vergangenen Woche eine neue Jagdkarte. Dies gibt ihm die Möglichkeit, wieder in die Jagdaktivitäten einzutauchen. Interessanterweise wurde Dornauer erst im September 2024 während eines Jagdausflugs in der Steiermark zusammen mit René Benko fotografiert, was Kontroversen auslöste, da er dort mit einem erlegten Hirsch abgebildet war, ohne zugegeben zu haben, dass er geschossen hatte.
Folgen der Vorfälle
Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Verletzung seines Waffenverbots wurden mittlerweile eingestellt. Nach den Ereignissen trat Dornauer von seinen politischen Spitzenfunktionen zurück. Die Rücknahme des Verbots ist ein bedeutender Schritt für ihn. Am Montag erhielt er nun offiziell seine neue Jagdkarte, was seine Rückkehr in die Jagdwelt markiert.
In einem breiteren Kontext sind die aktuellen Entwicklungen im österreichischen Waffengesetz relevant. Dieses wurde am 16. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat teilweise am 1. November 2025 in Kraft. Es zielt darauf ab, Amokläufe zu verhindern und beinhaltet umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit.
Änderungen im Waffengesetz
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- Einführung eines verpflichtenden Explorationsgesprächs für klinisch-psychologische Gutachten.
- Erneute Verlässlichkeitsprüfung nach fünf Jahren.
- Anhebung des Mindestalters für den Besitz von Schusswaffen der Kategorien A und B von 21 auf 25 Jahre.
- Erwerb von Schusswaffen der Kategorie C zunächst ab 21 Jahren.
- Verlängerung der Wartefrist beim Ersterwerb von drei Werktagen auf vier Wochen.
Diese Anpassungen stehen im Zeichen einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels. Zudem wird die Registrierung von Schusswaffen neu geregelt, wobei eine schnellere Frist zur Anzeige eingeführt wurde.
Die Entwicklungen rund um Georg Dornauer und die Neuerungen im Waffengesetz sind symbolisch für die laufenden Diskussionen über Waffensicherheit in Österreich. Die Aufhebung des Waffenverbots und die strikteren Richtlinien des Waffengesetzes können als Reaktion auf ein wachsendes Bewusstsein für die Gefahren von Waffenbesitz angesehen werden.