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Staatliche Steuerreform 2025: 2 Milliarden Euro Entlastung für Familien!

Mit dem Beginn des Jahres 2025 treten in Österreich bedeutende steuerliche Änderungen in Kraft, die insbesondere der kalten Progression entgegenwirken. Diese Maßnahme, die als schleichende Steuererhöhung wahrgenommen wurde, wurde 2023 abgeschafft und sorgt für eine Entlastung der Steuerzahler in Höhe von rund 2 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Finanzminister Gunter Mayr betont, dass die Anpassungen den Menschen ein spürbares Plus im Geldbeutel bringen, um das wirtschaftliche Wohl zu fördern. Die Anpassung erfolgt vorrangig durch die Erhöhung der Einkommensteuer-Tarifgrenzen und wesentlichen Absetzbeträge, was in erster Linie der Inflationsrate von 5 % geschuldet ist, die zwischen Juli 2023 und Juni 2024 gemessen wurde. Diese Maßnahmen sind ein starkes Zeichen für soziale Fairness und wirtschaftliche Stabilität, so Mayr.

Tarifgrenzen und Absetzbeträge angehoben

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Erhöhung der Tarifgrenzen: Ab 2025 werden die Grenzen, die aktuell bei 11.693 Euro beginnen, auf 13.308 Euro angehoben. Auch die ersten fünf steuerlichen Tarifstufen profitieren von einer Erhöhung um ungefähr 4 Prozent, während der Höchststeuersatz von 55% für Einkommen ab 1 Million Euro von dieser Anpassung ausgenommen bleibt. Zudem werden wesentliche Absetzbeträge, darunter der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, vollständig an die Inflation angepasst. Dies wird vor allem Familien unterstützen, die durch den neuen Kinderzuschlag, der 60 Euro pro Monat und Kind beträgt, entlastet werden. Diese Unterstützung wird ab 2026 ebenfalls an die Inflation gekoppelt, um die Kaufkraft langfristig zu sichern, wie kurier.at berichtet.

Die Änderungen zur kalten Progression werden sich insgesamt positiv auf die steuerliche Belastung der Bürger auswirken und sind Teil eines umfassenderen Plans zur Steuerreform der Regierung. Die genannten Maßnahmen umfassen auch die Anhebung des Kilometergeldes für Dienstreisen sowie Anpassungen bei Sachbezügen für Dienstwohnungen. Die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro soll ebenfalls die Wirtschaft entlasten. Kritiker der Reform jedoch, darunter die Neos, warnen davor, dass die Steuerlast auf einem Rekordhoch bleibt und sehen die Abschaffung der kalten Progression nicht als echte Entlastung an, sondern als Verzicht auf eine Steuererhöhung, wie ots.at zusammenfasst.

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Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
kurier.at

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