Salzburg

Wahlarzthonorare: Neues System für Patienten in Salzburg ab Juli

Neue Regeln für Wahlarzthonorare: Welche Auswirkungen hat die Umstellung auf Patienten und Ärzte?

Seit dem 1. Juli ist eine neue Regelung in Kraft getreten, die Ärzte dazu verpflichtet, Wahlarzthonorare direkt bei der Versicherung einzureichen, anstatt die Patienten damit zu belasten. Diese Maßnahme wird von der Ärzteschaft als ein Service für die Patienten angesehen, obwohl Kritik an dem kurzen Zeitraum für die Umsetzung geäußert wird.

Umstellung für Wahlärzte in Salzburg

In Salzburg haben mehr als 700 Ordinationen in einem Jahr ihre Wahlarztrechnungen bei der Österreichischen Gesundheitskasse eingereicht. Aktuell gibt es etwa 680 Wahlärztinnen und Wahlärzte im Bundesland. Praxen, die jährlich über 300 Patienten behandeln, müssen ab sofort die Rechnungen direkt an die Versicherung übermitteln, wofür ein spezielles Onlineprogramm genutzt wird. Diese Maßnahme betrifft insbesondere Wahlärzte in den Bereichen Gynäkologie, Allgemein- und Innere Medizin.

Entlastung für die Gesundheitskasse

Durch die direkte Einreichung der Rechnungen entfällt für die Gesundheitskasse die Notwendigkeit, die Anträge zu prüfen und zu bearbeiten. Ein Vertreter der Salzburger Wahlärzte, Michael Sigmund, sieht hierin eine Möglichkeit, die Entlastung an die Patienten weiterzugeben, indem eine höhere Refundierung gewährt wird.

Die Österreichische Gesundheitskasse strebt an, Wahlarztkosten innerhalb von zwei Wochen zu erstatten, um die bisherige Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen zu verkürzen.

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Zahl der betroffenen Ärzte nicht genau bekannt

Es ist derzeit nicht eindeutig abzuschätzen, wie viele Ärzte in Salzburg von der neuen Regelung betroffen sind, die bei mehr als 300 behandelten Patienten pro Jahr greift. Laut Ärztekammer betreiben 420 Ärztinnen und Ärzte im Bundesland eine Wahlarztordination, wobei rund 23 Prozent der gesamten Wahlärzteschaft in Österreich mehr als 300 Patienten jährlich behandeln.

Patienten, deren Praxen nicht von der verpflichtenden Einreichung betroffen sind, können weiterhin ihre Rechnungen eigenständig bei der Krankenkasse einreichen.

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