In Österreich wird aktuell eine Reihe regionaler Zuschüsse und Boni zur finanziellen Unterstützung zur Weihnachtszeit ausgezahlt. Diese Unterstützungszahlungen richten sich insbesondere an einkommensschwache Haushalte und variieren je nach Wohnort. Der Betrag, der sozialhilfeempfängern Haushalten zusteht, liegt zwischen 50 und 150 Euro und kann mitunter auch höher ausfallen, besonders für größere Familien.
Um diese Hilfe zu erhalten, ist eine Antragstellung erforderlich. Der zuständige Ort hat hierbei Einfluss auf die genauen Beträge und Anspruchsvoraussetzungen. Zudem gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Beantragung, die teilweise online oder persönlich in den zuständigen Ämtern erfolgen können. Dieselbe Unterstützung wird in unterschiedlichen Formaten angeboten, beispielsweise als Gutscheine für Familien oder direkte Zuschüsse für Einzelpersonen.
Fokussierung auf Hallein und Wels
In Hallein, das im Bundesland Salzburg liegt, können einkommensschwache Familien bis zu 100 Euro pro Kind beantragen. Dies ist eine Verdopplung des Betrags im Vergleich zum Vorjahr. Anspruch auf diese Unterstützung haben Familien mit einem maximalen Einkommen von 1.222,50 Euro monatlich für Alleinerziehende und 1.774,89 Euro für Paare. Das Jungendalter des Kindes spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, da der Zuschuss für Kinder bis 15 Jahre stattfindet.
Gleichzeitig gibt es in Wels die Möglichkeit, bis zu 150 Euro Weihnachtszuschuss zu beantragen, wobei weitere 75 Euro für jedes zusätzliche Haushaltsmitglied hinzukommen. Der Antrag kann bis zum 30. November 2024 entweder online oder direkt im Rathaus gestellt werden. Anspruch haben hier Pensionisten, Berufstätige (ausgenommen Lehrlinge) sowie Empfänger von Sozialleistungen. Dabei müssen die Einkommensgrenzen von maximal 1.232,49 Euro monatlich für Ein-Personen-Haushalte beachtet werden.
Weihnachtsbeihilfe in Salzburg
Neben den spezifischen Zuschüssen in den Städten Hallein und Wels wird in ganz Salzburg eine Weihnachtsbeihilfe von 50 Euro über die traditionellen Sozialstrukturen bereitgestellt. Diese wird an Mindestpensionisten ausgezahlt und setzt ebenfalls einen Hauptwohnsitz im Bundesland sowie ein niedriges zur Verfügung stehendes Einkommen voraus. Dies bietet Betroffenen eine willkommene zusätzliche Entlastung während der oft kostspieligen Weihnachtszeit.
Es gibt auch überregionale Zuschüsse, wie Heizkostenzuschüsse oder Zahlungen zur Kinderbetreuung, die je nach individueller Situation in Anspruch genommen werden können. Diese Zahlungen sind in ihrer Höhe flexibel, abhängig von der Größe des Haushalts oder der Anzahl der Kinder. Die detaillierten Informationen zur Berechtigung und den Antragsverfahren sind auf den entsprechenden Webseiten der jeweiligen Städte und Kommunen zu finden.
Für viele Österreicher kommt die Auszahlung des Weihnachtsgeldes ebenfalls just in der Vorweihnachtszeit. Dieses Geld kann aufgrund erhöhter Freigrenzen diesen Dezember sogar höher ausfallen als in den Jahren zuvor. Dabei können die Berechnungsdetails und die Höhe des Weihnachtsgeldes auf spezialisierten Seiten wie www.finanz.at eingesehen werden.